In vielen Bestimmungen folgen die Manteltarifverträge für Arbeiter den Bestimmungen des BAT (Bundesangestellten-Tarif), so z. B. bei der regelmäßigen Arbeitszeit von 38,5 Stunden wöchentlich, oder bei den Vorschriften über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Die Manteltarifverträge für Arbeiter enthalten keine eigenen Bestimmungen über die Höhe der Löhne, sondern verweisen auf die Tarifverträge über das Lohngruppenverzeichnis und die Monatslohntarifverträge.



