Übrigens ist der Versorgungsausgleich unabhängig vom Güterstand des Verpflichteten. Interessant ist außerdem: Durch einen Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden.
Noch genauere Details zum Stichwort liefert das Fachbuch »Aktuelle Leitlinien und Tabellen zu Unterhalt, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich« von Gerhard Kemnade und Dieter Schwab (Hrsg.).



