Wechsel des Stromlieferanten
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Wechsel des Stromlieferanten

Bild: Foto: Pascal Dihé, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Rechtsgrundlagen: EG-Richtlinie Elektrizität, Energiewirtschaftsgesetz; Verbändevereinbarungen Strom (Selbstverpflichtungen der Wirtschaft)

Verbraucherrechte

Seit April 1998 herrscht Wettbewerb auf dem deutschen Strommarkt, eine europäische Richtlinie machte dies möglich. De jure können seitdem Bürger ihren Stromlieferanten frei wählen, de facto ist der Wechsel noch oft ein mühsames Unterfangen: So manches vom Verbraucher verschmähte Energieunternehmen hat für die Kündigung des Vertrags hohe Wechselgebühren verlangt, mitunter ist es auch zu doppelten Rechnungstellungen gekommen. Häufig mussten Gerichte ein Machtwort sprechen. Ergebnis: Lediglich rund drei Prozent der deutschen Privathaushalte hatten bis Ende 2001 ihren Lieferanten gewechselt.

Die Ursache: In Deutschland hat der Gesetzgeber darauf verzichtet, die administrativen und technischen Details der Liberalisierung zu bestimmen. Während in anderen Staaten der EU hierfür Regulierungsbehörden eingerichtet worden sind, haben hierzulande Verbände der Energiewirtschaft und der Industrie unterstützt von der Bundesregierung in Eigenregie sogenannte "Verbändevereinbarungen Strom" ausgearbeitet, die die Details des Netzzugangs regeln sollen. Weil diese Regelungen zunächst lückenhaft waren, kam es zu mehreren Neufassungen.

Erst die im Dezember 2002 erstellte "Verbändevereinbarung Strom II plus", die der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit ausgearbeitet hat, verspricht, die Hürden zu beseitigen. Gemäß dieser Fassung verzichten die Stromversorger künftig auf gesonderte Entgelte beim Wechsel diese Zusage gilt, bis eine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt. Und: Verbraucher haben das Recht, mit dem neuen Anbieter einen "All-inclusive-Vertrag" abzuschließen, der die Stromlieferung und die Netznutzung umfasst vorher verlangten die Alt-Versorger mitunter einen separaten Netznutzungsvertrag und erschwerten damit das Abwandern ihrer Kunden.

Verbraucher-Tipps

Wenn Sie Ihren Strom künftig von einem anderen Anbieter beziehen wollen, empfiehlt es sich,

  • zu prüfen, welche Kündigungsfristen der laufende Liefervertrag vorsieht;
  • die Stromtarife verschiedener Anbieter zu vergleichen. Eine gute Hilfe sind Tarifrechner im Internet (siehe unten);
  • den Vertrag des möglicherweise zukünftigen Anbieters genau zu studieren: Wann soll der Vertrag beginnen und enden? Welche Kündigungsfristen bestehen? Besteht eine Kündigungsmöglichkeit, wenn der Preis angehoben wird? Werden mögliche Steuersenkungen weitergegeben? Ist eine Zahlung erforderlich bevor der Anbieter eine Leistung erbringt?

Vor der Unterschrift sollten alle Fragen für Sie zufriedenstellend beantwortet sein. Bei Unklarheiten können sich Verbraucher kostenlos unabhängig informieren und beraten lassen: Speziell für private Verbraucher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) im Januar 2002 ein Bürgertelefon (Mo-Fr 8-20 Uhr, Tel. 01 80 / 1 53 47 94 (Ortstarif) ) eingerichtet. Dort können Sie sich auch über einen Stromversorger beschweren, wenn dieser Ihnen den Wechsel erschwert.

Eine weitere Möglichkeit, sich kompetent beraten zu lassen, ist die Kontaktaufnahme mit einer der Energieberatungsstellen der Verbraucherzentralen (siehe unten).

Literatur-Tipps

Der neue Strommarkt. Broschüre (kostenpflichtig, erhältlich bei den Verbraucherzentralen).

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