Drängeln und Rasen
... bleibt ein ernstes Delikt auf deutschen Straßen. Wer den vorgeschriebenen Mindestabstand nicht einhält oder sich nicht an die erlaubte Höchstgeschwindigkeit hält, wird mit bis zu 400 beziehungsweise 680 Euro zur Kasse gebeten.
Wer als PKW-Fahrer das vorgeschriebene Tempolimit um mehr als 21 km/h überschreitet, zahlt künftig 80 bis 760 Euro (bisher 50 bis 425 Euro). Außerorts sind es bei entsprechender Missachtung zwischen 70 und 600 Euro (bisher 40 bis 375 Euro).
Fahren mit Pegel
... soll künftig 500 anstelle 250 Euro beim ersten Verstoß kosten. Beim zweiten und dritten zahlt ein alkoholisierter oder berauschter Fahrer allerdings jeweils das Doppelte, nämlich 1000 beziehungsweise 1500 Euro.Wer als Fahranfänger die Null-Promille-Regel nicht einhält, zahlt nun 250 Euro statt wie bisher 125 Euro.Und wer vorsätzlich handelt, muss bei Alkoholvergehen mit bis zu 3000 Euro rechnen.
Zu lange auf der Überholspur bleiben
... und damit den Verkehr behindern, wird in Zukunft schärfer bestraft. Hartnäckig links fahren kostet nämlich in Zukunft 80 statt 40 Euro.Wer drängelt, d. h. zu dicht auffährt, wird mit 75 bis 400 Euro (bisher 40 bis 250 Euro) zur Kasse gebeten.
Wer eine rote Ampel überfährt
... zahlt künftig 90 bis 360 Euro anstelle von 50 bzw. 200 Euro. Die Höchstpreise gelten dann, wenn die Rotphase schon länger als eine Sekunde gedauert hat.
Eine Hand am Steuer, eine am Handy
... kostet weiterhin 40 Euro. Zunächst war geplant, dieses Vergehen mit 70 Euro zu ahnden – doch darauf wurde verzichtet.



