Rechtsgrundlagen: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Verbraucherrechte

Die zum 1. Januar 2002 in Kraft getretene Reform des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) hat das sogenannte Schuldrecht in vielen Fällen verbraucherfreundlicher gestaltet. Es gibt aber Rückschritte: beim Widerruf von Zeitschriften-Abonnements. Früher konnten Verbraucher binnen zwei Wochen von einem Abo-Vertrag problemlos zurücktreten.
Inzwischen gilt:
Im Internet abgeschlossene Abonnements bedürfen keines schriftlichen Vertrages. Es genügt, wenn der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingugen (AGB) und sonstigen Bestimmungen abrufen und speichern kann. Der Anbieter muss die Bestellung jedoch umgehend elektronisch bestätigen.




