2002 geht die Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung ins zweite Jahr. Das mit der Reform verbundene Ziel der Entlastung der Steuerzahler in Höhe von insgesamt 62,5 Mrd DM bleibt zwar offiziell bestehen, allerdings haben u.a. hohe Konsumsteuern die Vorteile zum Teil wieder zunichte gemacht. Auch der Bund hat mit unvorhergesehenen Schwierigkeiten zu kämpfen: Die Wirtschaft ist an den Rand einer Rezession gerückt. Dadurch blieb auch das Steueraufkommen weit hinter den ursprünglichen Annahmen zurück. Im November korrigierte Finanzminister Hans Eichel (SPD) die Schätzung der Steuereinnahmen 2001 von 455,6 Mrd Euro um 6,6 Mrd Euro nach unten, davon entfallen 2,1 Mrd auf den Bund. Für 2002 geht Eichel von 465,2 Mrd Euro Steueraufkommen aus, 9,8 Mrd Euro weniger als noch im Mai 2001 geschätzt.
Vorteile für Geringverdiener
Bereits für das Jahr 2001 können sich die Verbraucher über höhere Freibeträge freuen: Einer der Gewinner des Reformwerks sind die Geringverdiener. Sie müssen für rund 14000,- DM ihres Einkommens in 2001 keine Steuern mehr zahlen (bisher 12300,- DM). 2003 und 2005 steigt der Freibetrag dann jeweils um weitere 500,- DM jährlich auf 14500 bzw. 15000 DM.
Familien zahlen weniger Steuern
Im Juli 2001 erfüllte die Bundesregierung mit dem Gesetz zur Familienförderung die Forderung des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe) von 1998 nach verfassungskonformer steuerlicher Berücksichtigung des Erziehungsbedarfs. Danach wird der Kinderfreibetrag von 3564 auf 3648 Euro angehoben. Für erwerbsbedingte Kinderbetreuung, die Aufwendungen von 1548 Euro übersteigt, können bis zu 1500 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Für volljährige Kinder, die in der Ausbildung auswärts leben, gilt ein Freibetrag von 924 Euro. Demgegenüber wird der Haushaltsfreibetrag für Alleinerziehende abgebaut und soll ab 2005 entfallen. Der Abzug der Aufwendungen für Haushaltshilfen wird gestrichen, weil die Regelung überwiegend einkommensstarke Haushalte begünstigte und keine neuen Arbeitsplätze in diesem Bereich entstanden.
Fortentwicklung der Unternehmensbesteuerung
2001 traten bereits Regelungen in Kraft, die die Unternehmen entlasteten, u.a. sank die Körperschaftssteuer auf pauschal 25% auf alle steuerpflichtigen Gewinne. Im August 2001 beschloss die Bundesregierung weitere Maßnahmen zur Flexibilisierung des Unternehmenssteuerrechts. Die Reinvestitionsrücklage entlastet vor allem Mitelstandsunternehmen um 150 Mio Euro. Ferner werden die Umstrukturierungsmöglichkeiten von verschiedenen Unternehmensformen erleichtert.
Halbeinkünfteverfahren ab 2002
Die bisher übliche Anrechnung der Körperschaftssteuer entfällt ab 2002 mit der Einführung des so genannten Halbeinkünfteverfahrens. Somit kann diese Steuerlast nicht mehr auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Körperschaftssteuer müssen u.a. Betriebe mit den Rechtsformen GmbH, AG und KGaA zahlen. Das Halbeinkünfteverfahren betrifft neben Unternehmen auch Anteilseigner (Aktionäre). Sie müssen ab 2002 nur noch die Hälfte aller Ausschüttungen einer Kapitalgesellschaft versteuern. Angesichts des derzeit gültigen Sparerfreibetrags von 1550 Euro für Privatpersonen wird Einkommenssteuer nur fällig, wenn diese Beträge überschritten werden.
Vorteile bei der Gewerbesteuer
Zum Vorteil von Personen geführten Unternehmen wird die Gewerbesteuer ab 2001 nach einem bestimmten Schlüssel auf die Einkommensteuer angerechnet – und zwar mit dem 1,8-fachen Wert des so genannten Gewerbesteuermessbetrages. Das bedeutet, dass sich das zu versteuernde Einkommen um das 1,8-fache der tatsächlich gezahlten Gewerbesteuer reduziert. Beispiel: Für je 51 Euro tatsächlich gezahlter Gewerbesteuer können je 92 Euro steuerlich angerechnet werden.
Ältere Betriebsinhaber, die mit der Veräußerung ihres Unternehmens bis zum 56. Lebensjahr warten, winkt neuerdings ein einmaliger Freibetrag von 51 200 Euro. Die Neuregelung gilt auch für Betriebsinhaber, die dauerhaft erwerbsunfähig sind.
Kauf und Verkauf neu geregelt
Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften durch Kapitalgesellschaften sind ab 2002 grundsätzlich steuerfrei. Um Missbrauch vorzubeugen, gelten aber Einschränkungen, u.a. eine Mindesthaltepflicht von einem Jahr. Unternehmen sollen so in die Lage versetzt werden, ihre Beteiligungsstrukturen zu optimieren. Für private Anteilseigner wird die Grenze für die Annahme einer wesentlichen Beteiligung 2002 auf 1 Prozent gesenkt. Danach muss die Hälfte des Gewinns entsprechend dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden.
Änderungen bei degressiver Abschreibung
Anschaffungen beweglicher Wirtschaftsgüter, wie z.B. Autos und Computer, werden vom Finanzamt als steuermindernde Ausgaben anerkannt. Bisher wurde ein neuer Firmenwagen über fünf Jahre abgeschrieben. Ab 2001 sollen die Finanzämter bei der Bewertung der Güter realitätsnähere Nutzungsdauern zugrundelegen.
Auf Grund der niedrigeren Abschreibungssätze bei der degressiven Abschreibung dürfen ab 2001 im ersten Jahr noch maximal 20 Prozent als Belastung beim Finanzamt angeführt werden – 10 Prozent weniger als bisher. Diese Maßnahmen tragen maßgeblich zur so genannten Gegenfinanzierung der Steuerreform ohne Neuverschuldung bei, erklärt dazu das Finanzministerium.
Chance für Existenzgründer
Um Unternehmern mehr Luft im Wettbewerbskampf zu verschaffen, wurde mit der Steuerreform auch die so genannte Ansparabschreibung neu gefasst. Sie ermöglicht eine vorgezogene Abschreibung - tatsächlich wird erst Jahre später in Neuanschaffungen investiert.
Die Abschreibungsdauer für Investitionen bis maximal 41 000 Euro wurde auf acht Jahre gestreckt. Die maximale Ansparabschreibung darf 154 000 Euro jährlich nicht überschreiten.
Für Existenzgründer sind die Grenzen noch weiter gesteckt worden. Rück- und Vortragungen von so entstandenen Verlusten sind ab 2001 grundsätzlich zulässig. Beispiel: Ein expandierendes IT-Unternehmen plant heute die Neuanschaffung eines Großrechners im Wert von 123 000 Euro. Obwohl der Kauf erst 2003 getätigt wird, kann die Abschreibung anteilig bereits für 2001 erfolgen, nämlich in Höhe von 40 % der geplanten Investition, hier 49 000 Euro. Die Investitionsabsicht muss vom Finanzamt als plausibel eingestuft werden. Bei Missbrauch gilt dagegen: Findet die Finanzbehörde später heraus, dass 2003 kein Großrechner angeschafft wurde, werden nachträglich Zinsen fällig.
Erneut geringerer Eingangssteuersatz ab 2003
Nachdem der Eingangssteuersatz bereits 2001 von 22,9 auf 19,9 Prozent gesenkt wurde, verringert er sich ab 2003 erneut auf 17%. Der Grundfreibetrag steigt von 7235 Euro auf 7426 Euro. 2001 sank der Spitzensteuersatz von 51 auf 48,5 Prozent, 2003 reduziert er sich auf 47 Prozent. Er wird auf den Teil des Jahreseinkommens erhoben, der 52 293 Euro übersteigt.
Steuersenkung ab 2005
Zum 1.1.2003 sinkt der Eingangssteuersatz nochmals, und zwar auf 15 Prozent. Er wird oberhalb des auf 7664 Euro angestiegenen Grundfreibetrags erhoben. Der Spitzensteuersatz verringert sich erneut auf 42% (oberhalb von 52152 Euro Jahreseinkommen).
Paragrafendschungel nicht gelichtet
Laut Bundesregierung ist das Steuerrecht “einfacher handhabbar und transparenter” als bisher geworden. Tatsächlich sind für die Steuerklärung 2001 über 2500 Paragrafen und unzählige Verwaltungsvorschriften maßgeblich.
Experten prophezeien, dass es nach dem neuen Steuerrecht häufiger zu “Verhandlungen” mit den Finanzämtern kommen wird, etwa über die Einschätzung des so genannten Betriebsvermögens (Arbeitsgeräte wie Computer usw.). Hintergrund: Durch die ab 2001 eingeführten Änderungen ergeben sich neue Ermessensspielräume für die Finanzbehörden.
Ab 2002 werden erstmals elektronisch geführte Buchführungsunterlagen bei einer Betriebsprüfung auch online vom Finanzamt auf ihre Richtigkeit überprüft. Dadurch sollen bei der Prüfungstätigkeit der Finanzbehörden Kosten gespart werden.
Hoffnung auf Förderung der Wirtschaft nicht erfüllt
Ziel der Steuerreform der rot-grünen Bundesregierung war, den Konsumenten mehr Geld in den Taschen zu lassen. Die erhöhte Kaufkraft sollte Handel und Wirtschaft stärken. Dies wiederum sollte zur Schaffung neuer Arbeitsplätze führen. Diese Hoffnung zerschlug sich 2001, als die Wirtschaft – verstärkt noch durch die Terroranschläge am 11. September – weltweit auf Talfahrt ging. Dennoch hielt die Bundesregierung Ende 2001 an den bisherigen Steuerregelungen fest; weitergehende Steuersenkungen würden das mittelfristige Ziel eines ausgeglichenen Bundeshaushalts gefährden.
Steuerpolitik in Europa
Noch Anfang der 1990er Jahre lag der Spitzensteuersatz in fast allen europäischen Staaten über 50%. Derzeit ist in diesem Punkt ein Umdenken im Gange. Nach Deutschland wollen jetzt auch Luxemburg, Belgien und Frankreich ihre Spitzensteuersätze senken. Luxemburg reduziert den Spitzensteuersatz 2002 von 46 auf 38 Prozent, Belgien plant eine Verringerung von 52 immerhin auf 50 Prozent und Frankreich spricht von der “größten Steuersenkung seit 50 Jahren”.



