Wissenswertes zum Wahltag
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Wissenswertes zum Wahltag

Bild: Foto: unbekannt, Public domain, via Wikimedia Commons

Sei es aus Politikverdrossenheit oder einfach nur Faulheit: Immer wieder entscheiden sich Wahlberechtigte dagegen, wählen zu gehen. Dabei gibt es gute Gründe dafür: Das demokratische Wahlrecht ist ein Luxusgut, das wir wertschätzen sollten. Nur wer wählen geht, kann über die zukünftige Regierung entscheiden und die Demokratie aktiv mitgestalten.

Warum wählen gehen?

Sei es aus Politikverdrossenheit oder einfach nur Faulheit: Immer wieder entscheiden sich Wahlberechtigte dagegen, wählen zu gehen. Dabei gibt es gute Gründe dafür: Das demokratische Wahlrecht ist ein Luxusgut, das wir wertschätzen sollten. Nur wer wählen geht, kann über die zukünftige Regierung entscheiden und die Demokratie aktiv mitgestalten.

Die Entscheidung, wer das Land regiert, kann ganz schnell von ganz wenigen Stimmen abhängen. Gerade bei engen Wahlen kommt es dann wirklich auf jede einzelne Stimme an. Wer nicht wählen geht, überlässt aber nicht nur anderen die Entscheidung der Wahl: Er erleichtert es auch extremen politischen Strömungen, einen größeren Einfluss zu erlangen. Je mehr Menschen ihre Stimme abgeben, desto geringer wird der Anteil extremistischer, populistischer Parteien am Gesamtergebnis.

Wie und wo wird gewählt?

Am Wahlsonntag wird in den Wahllokalen der unterschiedlichen Wahlbezirke gewählt - diese können sich in einem nahe gelegenen Kindergarten, einer Schule oder einem anderen öffentlichen Gebäude befinden und haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Wahlberechtigte wählen dürfen, steht unter anderem in ihrer Wahlbenachrichtigung.

Wer am Wahltag nicht Zuhause ist und trotzdem wählen will, kann vorab Briefwahl beantragen. Per Post sollte der ausgefüllte Wahlschein bereits jetzt auf dem Weg sein, damit er rechtzeitig ankommt. Doch auch heute, am Freitag vor der Wahl, ist es für die Briefwahl noch nicht zu spät: Im Wahlbüro der Stadt können Kurzentschlossene ihre Briefwahlunterlagen persönlich entgegennehmen, dort ausfüllen und direkt wieder abgeben.

Was muss ich zur Wahl mitbringen?

Zur Wahl sollte jeder seine Wahlbenachrichtigung mitbringen, die im Vorfeld verschickt wurde. Außerdem benötigen Wähler ihren Personalausweis oder Reisepass. Zwar verlangt das Gesetz nicht ausdrücklich, dass sich Wähler im Wahlraum ausweisen müssen. Der Wahlvorstand kann die Vorlage eines Ausweises jedoch unter Umständen einfordern. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren oder vergessen hat, muss sich dagegen auf jeden Fall ausweisen - und darf dann auch ohne Papierbescheid sein Kreuzchen setzen.

Wie sieht der Stimmzettel aus?

Der Stimmzettel für die Bundestagswahl ist in zwei farblich voneinander abgesetzte Spalten unterteilt: eine für die Erst- und eine für die Zweitstimme. Links gibt der Wähler seine Erststimme ab, indem er in einer durchnummerierten Liste sein Kreuz in den aufgedruckten Kreis hinter den Kandidaten seiner Wahl setzt. Analog funktioniert dies in der rechten Spalte, wo die Zweitstimmte abgegeben wird.

Ein Loch im Wahlschein oder eine abgeschnittene Ecke ist übrigens kein Zeichen für einen fehlerhaften Stimmzettel. Diese Markierungen dienen Blinden und Sehbehinderten als Orientierung und zeigen ihnen die rechte obere Ecke des Stimmzettels an. Mithilfe einer Stimmzettelschablone können sie auf diese Weise eigenständig und ohne Hilfe einer Vertrauensperson wählen.

Was ist der Unterschied zwischen Erst- und Zweitstimme?

Mit ihrer Erststimme haben Wahlberechtigte die Möglichkeit, einen Abgeordneten des eigenen Wahlkreises zu wählen. Wer bei dieser sogenannten Direktwahl die meisten Stimmen in seinem Wahlkreis erhält, bekommt einen Platz im Bundestag. Insgesamt gibt es 299 Wahlkreise in Deutschland. Die Wahlkreis-Sieger nehmen demnach insgesamt 299 Plätze im Bundestag ein.

Die anderen Plätze werden über die Zweitstimme vergeben. Hier geht es - im Gegensatz zur Erststimme - nicht darum, einzelne Kandidaten zu wählen, sondern eine Partei. Je mehr Zweitstimmen eine Partei erhält, desto mehr Kandidaten darf sie in den Bundestag schicken: Die Zweitstimme entscheidet über Mehrheiten. Bei der Sitzverteilung gilt dann Folgendes: Zunächst werden die über die Zweitstimme ermittelten Plätze an die direkt gewählten Kandidaten vergeben. Der Rest wird durch Kandidaten von vorher festgelegten Landeslisten besetzt.

Müssen beide Stimmen abgegeben werden?

Jeder Wahlberechtigte darf zwei Stimmen abgeben - muss es aber nicht. Es gibt keine Verpflichtung, sowohl bei der Erst- als auch bei der Zweitstimme ein Kreuzchen zu setzen. Denn prinzipiell können beide Stimmen vollkommen unabhängig voneinander abgegeben werden. Das heißt: Auch mit nur einem Kreuz behält der Stimmzettel seine Gültigkeit. In diesem Fall wird bei der Auswertung nur die eine abgegebene Stimme gezählt.

Wann wird der Stimmzettel ungültig?

Das Kreuzchen ist der Klassiker - aber auch mit Haken, Strichen oder anderen Zeichen dürfen Wähler ihre Entscheidung auf dem Stimmzettel kenntlich machen. Sogar den Namen der Partei handschriftlich auf den Wahlschein zu schreiben oder alle Wahlvorschläge bis auf einen durchzustreichen, gilt als legitimer Ausdruck der Wahlabsicht. Entscheidend ist, dass der Wille des Wählers unzweifelhaft erkennbar ist.

Als ungültig gelten dagegen Stimmzettel, auf denen die Wahlabsicht nicht klar deutlich wird. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Wähler pro Spalte mehr als zwei Kreuze setzt, einzelne Kandidaten von der Liste streicht oder seine eigene Wahl negativ kommentiert.

Was kann ich tun, wenn ich mich verwählt habe?

Eigentlich ist es ganz einfach: Stimmzettel lesen, zwei Kreuze an der richtigen Stelle machen - und fertig. Doch was ist, wenn ich in der Zeile verrutscht bin oder mich kurzerhand noch einmal umentschieden habe? Kein Problem: Wer sich verwählt hat, kann einen Ersatzstimmzettel bekommen. Der unbrauchbare Stimmzettel muss dann in Anwesenheit eines Wahlhelfers vernichtet werden.

Sind Selfies in der Wahlkabine erlaubt?

Einmal ins Handy schauen, lächeln - und schon ist wieder ein Selfie gemacht. Egal ob im Urlaub, bei der Party, auf dem Weg zur Arbeit oder einfach zuhause: Selbstportraits für den Social Media-Account entstehen heute in jeder Lebenslage. Gerade für jüngere Menschen gehört es längst dazu, Momente mit der Smartphone-Kamera festzuhalten und der ganzen Welt zu zeigen. Warum also nicht auch in der Wahlkabine ein Foto knipsen? So machten es bei der Bundestagswahl 2013 viele - am Sonntag ist das jedoch nicht mehr erlaubt.

Denn als Reaktion auf die zahlreichen Wahl-Selfies bei der letzten Bundestagswahl wurde im Frühjahr extra die Bundeswahlordnung geändert. Das Filmen oder Fotografieren in der Wahlkabine ist nun ausdrücklich verboten. Auf diese Weise soll die Privatsphäre der Wähler gewahrt und das Wahlgeheimnis geschützt werden. Wer trotz Verbots das Handy zückt und dabei erwischt wird, riskiert, seinen Wahlzettel nicht abgeben zu dürfen.

Darf ich mehr als einmal wählen?

Manchmal flattern vor der Wahl gleich mehrere Wahlbenachrichtigungen ins Haus - sei es durch eine umzugsbedingte Adressänderung oder eine Panne bei der Stadt. Auch in einem solchen Fall bleibt es jedoch dabei: Jeder Wahlberechtigte darf nur einmal wählen. Wer trotzdem versucht, mehrfach zu wählen, wird in der Regel sofort erwischt. Denn jedem Wähler ist eine eindeutige Wahlscheinnummer zugeordnet, so dass mehrfach abgegebene Stimmen auffallen.

Das hat Konsequenzen: Durch die Mehrfachwahl machen Wahlberechtigte nicht nur all ihre abgegebenen Stimmen ungültig. Sie begehen auch Wahlfälschung - eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einem Bußgeld geahndet werden kann.

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