Lexikon

Annex-Länder

zusammenfassende Bezeichnung für Länder, die im Anhang der Klimarahmenkonvention von 1992 aufgelistet werden, sogenannte Annex-I-Länder, und für Länder, die im Anhang des Kyoto-Protokolls von 1997 aufgeführt werden, sogenannte Annex-B-Länder. Annex-I-Länder haben im Rahmen der Klimarahmenkonvention die Selbstverpflichtung zur Reduktion ihrer Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2000 auf das Niveau von 1990 übernommen. Hierzu gehören alle OECD-Länder (außer Mexiko und Südkorea) sowie alle osteuropäischen Länder (außer Jugoslawien und Albanien), weshalb der Begriff oft synonym mit „Industrieländer“ benutzt wird. „Non-Annex-I-Länder“ steht in der Regel für die Entwicklungs- und Schwellenländer. Annex-B-Länder sind die Länder, die im Rahmen des Kyoto-Protokolls konkrete Emissionsreduktionsverpflichtungen in der ersten Verpflichtungsperiode (20082012) übernommen haben. Dies sind alle Annex-I-Länder plus Kroatien, Slowenien, Monaco und Liechtenstein, jedoch ohne Weißrussland und die Türkei. Der Begriff wird daher ebenfalls oft synonym mit „Industrieländer“ benutzt. Der Begriff „Non-Annex-B-Länder“ bezeichnet in der Regel die Entwicklungs- und Schwellenländer.
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