Aufsichtsbeschwerde

in der Verwaltung formloser Rechtsbehelf (Gegensatz: Widerspruch ) gegen eine behördliche Maßnahme, durch den deren Aufhebung durch die übergeordnete Behörde ( Aufsichtsbehörde ; Gegensatz: Gegenvorstellung ) begehrt wird.

Auch: Dienstbeschwerde, ; Dienstaufsichtsbeschwerde