Bußgeldbescheid
im Verfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten von der Verwaltungsbehörde erlassener Bescheid über die Festsetzung einer Geldbuße . Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch eingelegt werden, über den das Amtsgericht entscheidet.