Ehefähigkeit

die persönliche Voraussetzung zur Eheschließung nach Alter ( Ehemündigkeit ) und Geschäftsfähigkeit . Wer geschäftsunfähig ist, kann eine Ehe nicht eingehen. Wer minderjährig ist, bedarf zur Eingehung der Ehe der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters. – Ebenso in Österreich , ähnlich in der Schweiz .