Lexikon
Einspruch
Prozess- und Verwaltungsverfahrensrecht
Rechtsmittel gegen Maßnahmen eines Gerichts: 1. im Zivilprozess gegen ein Versäumnisurteil oder einen Vollstreckungsbescheid; – 2. im Strafprozess gegen Strafbefehle; – 3. im Verwaltungsverfahren förmliches Rechtsmittel gegen Verwaltungsentscheidungen.
Im österreichischen Zivilprozess ist Einspruch nur in Ausnahmefällen möglich. Gegen Versäumnisurteile ist die Berufung gegeben. Im österreichischen Strafverfahren Rechtsmittel gegen Abwesenheitsurteile, Anklageschrift, Strafverfügung und Ordnungsstrafe.
Im Zivilprozessrecht mehrerer Schweizer Kantone Einspruch gegen Versäumnisurteile.
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