Erdbestattung

im Unterschied zur Feuerbestattung die Beisetzung der Toten in Erdgräbern; seit der Steinzeit die am meisten verbreitete Form der Totenbestattung . Für die Erdbestattung in Deutschland gilt das Gesetz vom 15. 5. 1934, wonach die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen abhängt.