Lexikon
Feuerbestattung
Leichenverbrennung; Einäscherungim Unterschied zur Erdbestattung die Beisetzung der Toten durch Verbrennen der Leiche. In früheren Zeiten wurde dazu ein Scheiterhaufen errichtet (so noch heute in Indien). Für die Feuerbestattung in der Bundesrepublik Deutschland gilt das Gesetz vom 15. 5. 1934, wonach die Bestattungsart vom Willen des Verstorbenen abhängt und die Angehörigen über die Bestattungsart nur dann entscheiden dürfen, wenn eine solche Willensäußerung nicht vorliegt. Die Einäscherung darf nur in einem polizeilich genehmigten Krematorium erfolgen. Die Asche des Toten wird in einem Gefäß (Urne) aufbewahrt. Das katholisch-kirchenrechtliche Verbot der Feuerbestattung wurde 1963 aufgehoben. Totenbestattung.
Wissenschaft
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Manche Arten werden Hunderte Jahre alt. Andere überdauern nicht mal einen Tag. Warum ist das so? Und welche Faktoren bestimmen die Lebenserwartung? Von Rolf Heßbrügge Während das Leben der Eintagsfliege bereits wenige Tage nach ihrem Schlüpfen wieder endet, werden Grönlandhaie in den Tiefen des nördlichen Polarmeers um die 400...
Wissenschaft
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Luftschiffe wie der Zeppelin galten lange Zeit als out. Denn die gemächlichen Fluggeräte konnten mit Düsenjets nicht mithalten. Doch nun scheint ein Comeback der fliegenden Riesen in Sicht. Treiber dafür sind neue Techniken und Anwendungspotenziale sowie der Wunsch nach einer klimaneutralen Luftfahrt. von RALF BUTSCHER Es war...