Lexikon
Fernmeldegeheimnis
das Verbot des unbefugten Entstellens, Abhörens, Verwertens oder Unterdrückens von Fernmelde-(Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-)Nachrichten; das Fernmeldegeheimnis ist verfassungsrechtlich geschützt und wird ergänzt durch das Briefgeheimnis und das Postgeheimnis. Es richtet sich 1. im Verfassungsrecht an den Staat mit Grundrechtsgarantie (z. B. Art. 10 GG), gesetzliche Einschränkungen für Zwecke der Strafverfolgung und des Verfassungsschutzes; 2. im Strafrecht vor allem an Postbedienstete (§ 354 StGB), aber auch an jedermann (§ 201 StGB sowie § 148 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. 6. 2004). – In
Österreich
: Art. 10 Ziff. 9 BVerfG; Fernmeldegesetz vom 13. 7. 1949. – In der Schweiz
: Art. 13, 92 der Bundesverfassung.Wissenschaft
Als dem Mond die Luft ausging
Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...
Wissenschaft
Doch kein Vulkanausbruch im „chinesischen Pompeji“?
Die Yixian-Formation im Nordosten Chinas enthält eine Fülle außergewöhnlich gut konservierter Fossilien aus der Kreidezeit, darunter auch viele Dinosaurier. Bislang ging die Wissenschaft davon aus, dass Vulkanausbrüche für den hervorragenden Erhaltungszustand verantwortlich waren, was der Region den Namen „chinesisches Pompeji“...