Lexikon
Fernmeldegeheimnis
das Verbot des unbefugten Entstellens, Abhörens, Verwertens oder Unterdrückens von Fernmelde-(Fernschreib-, Fernsprech-, Funk- und Telegrafen-)Nachrichten; das Fernmeldegeheimnis ist verfassungsrechtlich geschützt und wird ergänzt durch das Briefgeheimnis und das Postgeheimnis. Es richtet sich 1. im Verfassungsrecht an den Staat mit Grundrechtsgarantie (z. B. Art. 10 GG), gesetzliche Einschränkungen für Zwecke der Strafverfolgung und des Verfassungsschutzes; 2. im Strafrecht vor allem an Postbedienstete (§ 354 StGB), aber auch an jedermann (§ 201 StGB sowie § 148 des Telekommunikationsgesetzes vom 22. 6. 2004). – In
Österreich
: Art. 10 Ziff. 9 BVerfG; Fernmeldegesetz vom 13. 7. 1949. – In der Schweiz
: Art. 13, 92 der Bundesverfassung.Wissenschaft
Urprall statt Urknall?
Unser Universum ist aus dem Kollaps eines Weltalls zuvor entstanden, meinen heute viele Kosmologen – und rätseln, wie dieses wohl beschaffen war. von RÜDIGER VAAS Quantenkosmologie ist nichts für schwache Nerven“, meint Edgar Shaghoulian von der University of California in Santa Cruz. „Sie ist der Wilde Westen der Theoretischen...
Wissenschaft
Lasst sie brennen!
Eines meiner schönsten Erlebnisse ist der Besuch des Sequoia-Nationalparks im US-Bundesstaat Kalifornien. Die majestätischen Riesenmammutbäume, die dort stehen, sind nicht nur in den räumlichen, sondern auch in der zeitlichen Dimension wahre Giganten: Die größten Exemplare haben eine Höhe von 95 Metern, und nicht wenige von ihnen...