oberste Gerichte
die höchsten Gerichte der Gerichtsbarkeit. Oberste Gerichtshöfe der Bundesrepublik Deutschland (früher: obere Bundesgerichte ) sind die aufgrund des Art. 95 GG errichteten höchsten Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit ( Bundesgerichtshof ), der Arbeitsgerichtsbarkeit ( Bundesarbeitsgericht ), der Verwaltungsgerichtsbarkeit ( Bundesverwaltungsgericht ), der Finanzgerichtsbarkeit ( Bundesfinanzhof ) und der Sozialgerichtsbarkeit ( Bundessozialgericht ). Sie prüfen (hauptsächlich aufgrund von Revisionen ) die Entscheidungen der nachgeordneten Gerichte unter rechtlichen Gesichtspunkten nach.
Das Oberste Gericht der DDR in Berlin (Ost), besetzt mit dem Präsidenten, Oberrichtern und Richtern, entschied in Zivil- und Strafsenaten und in besonderen Fällen durch sein Plenum; es war zuständig für die Kassation , ferner als Gericht zweiter Instanz für Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Entscheidungen der Bezirksgerichte, der Militärobergerichte sowie der Patentgerichte und -behörden und als Gericht erster Instanz in Strafsachen, wenn der Generalstaatsanwalt vor ihm Anklage erhob.
In Österreich ist das oberste Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit der Oberste Gerichtshof ; sein Sitz ist Wien, an der Spitze steht der Präsident. Das oberste Gericht der Schweiz ist das Bundesgericht in Lausanne.