Prod ụ ktverantwortung
Kernstück des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes . Jeder, der Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, hat sicherzustellen, dass sowohl bei der Herstellung als auch beim Gebrauch der Erzeugnisse Abfälle möglichst vermieden werden. Bei fehlender (freiwilliger) Initiative der Wirtschaftszweige können Verbote, Beschränkungen oder Kennzeichnungspflichten durch die Bundesregierung vorgeschrieben werden (z. B. Rückgabe- und Überlassungspflichten, Pfandpflichten). Verpackungsverordnung .