Lexikon
Prodụktverantwortung
Kernstück des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Jeder, der Erzeugnisse entwickelt, herstellt, be- oder verarbeitet oder vertreibt, hat sicherzustellen, dass sowohl bei der Herstellung als auch beim Gebrauch der Erzeugnisse Abfälle möglichst vermieden werden. Bei fehlender (freiwilliger) Initiative der Wirtschaftszweige können Verbote, Beschränkungen oder Kennzeichnungspflichten durch die Bundesregierung vorgeschrieben werden (z. B. Rückgabe- und Überlassungspflichten, Pfandpflichten). Verpackungsverordnung.
Wissenschaft
Wenn die Invasoren kommen
Der kleine Ort Saint-Sulpice am Genfer See sei „ziemlich schick“, meint Jérôme Gippet, Biologe an der Universität Lausanne. Doch seit einiger Zeit sei die Idylle durch eine Invasion ungebetener Gäste stark gestört. Gippet geht zu einem struppigen Stück Brachland und beginnt zu graben. Nur wenige Sekunden dauert es, bis überall im...
Wissenschaft
News der Woche 18.10.2024
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