S ụ perpfändung
im österreichischen Recht Pfändung von bereits für andere Forderung gepfändeten Gegenständen; wird im Pfändungsprotokoll ( Anschlusspfändung ) vermerkt.
im österreichischen Recht Pfändung von bereits für andere Forderung gepfändeten Gegenständen; wird im Pfändungsprotokoll ( Anschlusspfändung ) vermerkt.