Tötung
die Verursachung des Todes eines Menschen, auch durch Unterlassung einer rechtlich gebotenen, den Tod abwendenden Handlung ( Unterlassungsdelikte ). Die Tötung ist bei vorsätzlicher Begehung Mord , Totschlag , Kindesmord oder Töten auf Verlangen des Getöteten, sonst fahrlässige Tötung (§ 222 StGB: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe).