Unfall
plötzliches Ereignis mit Schäden; die verschuldete Verursachung eines Unfalls ist eine strafbare Handlung und eine unerlaubte Handlung , im Übrigen besteht Schadensersatzpflicht nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung . Haftpflicht .
plötzliches Ereignis mit Schäden; die verschuldete Verursachung eines Unfalls ist eine strafbare Handlung und eine unerlaubte Handlung , im Übrigen besteht Schadensersatzpflicht nach den Grundsätzen der Gefährdungshaftung . Haftpflicht .