Lexikon
Willensmängel
allgemein-rechtlich das Auseinanderfallen von Wille und Erklärungsinhalt bei Willenserklärungen. Willensmängel sind vor allem: 1. Irrtum, entweder im Erklärungsvorgang selbst (Erklärungsirrtum, z. B. durch Versprechen) oder über den Inhalt der Erklärung (Inhaltsirrtum, z. B. Unkenntnis der rechtlichen Bedeutung eines gebrauchten Worts) oder über ihre Motive (Motivirrtum, Irrtum im Beweggrund). Als Inhaltsirrtum wird auch der Irrtum über wesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache (Eigenschaftsirrtum) angesehen. Dissens. – 2. Scherzerklärung, d. h. die nicht ernstlich gemeinte Willenserklärung, die in der Erwartung abgegeben wird, der Mangel der Ernstlichkeit werde erkannt werden. – 3. Drohung. – 4. arglistige Täuschung. – Die Scherzerklärung ist nichtig, in den drei anderen Fällen ist der Erklärende zur Anfechtung, im Eherecht zum Begehren der Aufhebung berechtigt. In allen Fällen muss der Erklärende grundsätzlich den Vertrauensschaden ersetzen (Schadensersatz). geheimer Vorbehalt, Scheingeschäft, Scheinehe.
Wissenschaft
Vom Naturstoff zur Arznei
Tiere und Pflanzen sind bis heute die wichtigste Quelle für Arzneien. Naturheilkunde und moderne Medizin stehen sich deshalb viel näher, als es ihr gegensätzliches Image vermuten lässt. von SUSANNE DONNER Dem gefriergetrockneten Leichnam sahen die Forschenden es nicht gleich an: Aber Ötzi war ein kranker Mann. Im Magen entdeckten...
Wissenschaft
Die Runderneuerung des Reifens
Der Bedarf an Reifen ist enorm – ebenso die Zahl ausrangierter Exemplare, die auf Deponien lagern. Die meisten Reifen bestehen aus einem komplexen Komponenten-Mix, der kaum zu recyceln ist. Doch nun entwickeln Forscher alternative Rohstoffe und Verfahren, die den Problemen mit den Pneus ein Ende bereiten sollen. von HARTMUT NETZ...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Schwarze Löcher erschüttern das All
Kampf dem „Hicks“!
25 Kilo Hautstaub
Die neuen Softies
Barrieren gegen die Plastikflut
Wertvoller Algen-Dschungel