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Wie viele Artikel hat das Grundgesetz?

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Das Grundgesetz (GG) besteht aus 15 Abschnitten, die sich aus 146 Artikeln zusammensetzen. Vorangestellt ist eine Präambel, die die Staatsorgane verpflichtet, die staatliche Einheit Deutschlands anzustreben.
Abschnitt I (Artikel 1–19) legt die Grundrechte fest. Dazu gehören vor allem das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Freiheit der Person, die Freiheit der Religion, die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die freie Meinungsäußerung sowie die Unverletzlichkeit der Wohnung. Abschnitt II (Artikel 20–37) schreibt die Staatsform fest und regelt das Verhältnis von Bund und Ländern. Die Abschnitte III–VI (Artikel 38–69) befassen sich mit den Verfassungsorganen Bundestag, Bundesrat, Gemeinsamer Ausschuss, Bundespräsident und Bundesregierung. Abschnitt VII (Artikel 70–82) behandelt die Kompetenzen von Bund und Ländern bei der Gesetzgebung. Gegenstand der Abschnitte VIII und VIIIa (Artikel 83–91b) sind die Ausführung der Gesetze, die Bundesverwaltung und die Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern. Abschnitt IX (Artikel 92–104) befasst sich mit der Rechtsprechung. Die Abschnitte X und Xa (Artikel 104a–115l) regeln das Finanzwesen und befassen sich mit dem Verteidigungsfall. In Abschnitt XI (Artikel 116–146) finden sich Übergangs- und Schlussbestimmungen.
 

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