Vier mal sechs macht 24!

pixelio.de / Claudia Hautumm
Weil es aber nicht ganz sechs Stunden sind, fällt der Schalttag in Jahrhundert-Jahren weg. Mit einer Ausnahme: In den durch 400 teilbaren Jahrhundert-Jahren findet er aber wieder statt – also auch im Jahr 2400. Diese Regelung gilt seit der Kalenderreform von Papst Gregor XIII. im Jahr 1582.
Und wie ist das mit den Geburtstagskindern?
Wer am 29. Februar geboren ist, hat theoretisch nur alle vier Jahre einen Anlass zum Feiern. Allerdings begehen die meisten Leute sicherlich am 1. März ihren Geburtstag. Und der ist – ganz logisch – teilbar durch vier.




