
Gelderziehung in Phasen
Einen Rechtsanspruch auf Taschengeld haben Kinder zwar nicht, doch wenn sie es bekommen, dürfen sie frei darüber verfügen. Allerdings gibt es Grenzen, die im so genannten Taschengeldparagraphen geregelt sind. So ist der Kauf von Kaugummis rechtskräftig, während der Kauf eines Smartphones von den Eltern rückgängig gemacht werden kann. Generell gelten Kinder unter 7 Jahren als geschäftsunfähig, 7- bis 18-Jährige als beschränkt geschäftsfähig. Damit Jugendliche nicht gleich beim ersten Dispokredit in die Schuldenfalle tappen, empfehlen Experten eine dreizügige Gelderziehung. Phase eins hat den verantwortungsbewussten Umgang mit dem eigenen Taschengeld zum Ziel, in Phase zwei lernt man durch kleine Jobs, dass Geld einen Gegenwert für Arbeit darstellt, in Phase drei geht es dann um erste Erfahrungen mit Kredit und Kapital, mit Handyverträgen, Konten und Depots.
Vom Schulkind zum Konsumenten

So viel Taschengeld ist angemessen
Betrag in Euro
20,- bis 22,- (monatlich)
70,- (monatlich)




