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Kostenfaktor: Herstellung.
„Das Sparpotenzial im Bereich Herstellung ist enorm. Für Zahnimplantate teurer Marken bezahlen Sie oft mehr als das Doppelte. Der Preis besagt aber nichts über die Qualität“, heißt es mit Blick auf die Herstellung von Implantaten. Wer beim Kauf von Medikamente zu Generika greift, kennt das Prinzip: Das Original-Medikament ist, vor allem wegen seinem Markennamen, extrem teuer. Ähnlich ist das bei Implantaten. Hier heißen die deutlich günstigeren Alternativen „Copycats“. Es gibt einen großen Markt derer, die Oberfläche, Abutments und andere Implantatkomponenten gekonnt nachbauen. Von Qualitätsmängeln oder Mängeln in punkto Haltbarkeit keine Spur. Dafür können Endverbraucher an dieser Stelle satte 80 Prozent der Kosten einsparen.
Tipp: Um die Qualität der Zahnimplantate zu überprüfen, sind zwei Kennwerte wichtig:

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Grundsätzlich gibt es zwei Orte, an denen Implantate gefertigt werden können: in Praxislaboren, die ausschließlich für eine Praxis arbeiten, oder in Dentallaboren, die eine Vielzahl an Zahnarztpraxen bedienen. Da auch die Herstellung von Zahnersatz klassischen Marktgesetzen unterliegt, bedingen Einkaufspreise sowie eine effiziente Auslastung von Personal und Maschinen die Preise. Kennwerte zeigen an, dass vor allem deutsche Zahnmediziner vergleichsweise teuer sind, ebenso teuer ist die Herstellung in den Praxislaboren, die mit eben diesen teuren Zahnmedizinern eine Kooperation pflegen. Wer als Zahnarzt mit einem Dentallabor arbeitet, arbeitet damit meist mit einem Partner im Ausland zusammen. Von Nachteil für die Patienten ist das nicht, denn Studien ergaben, dass die Qualität der ausländischen Produkte den in Deutschland gefertigten Produkten in Nichts nachsteht. Die verwendeten Materialien sind zertifiziert. Die Garantieleistung ist unabhängig vom Ort der Fertigung. Der Sparfaktor liegt in punkto Labor bei etwa 60 Prozent.
Kostenfaktor: Zahnarzt.
Eine gewisse Treue langjährigen Kooperationspartnern gegenüber lässt sich nicht verdenken. Allerdings gilt auch hier das Prinzip, dass der Kundenwunsch berücksichtigt werden sollte.
Tipp: Kunden sollten den Preisvergleich anstellen und ihren Zahnarzt mit eben diesem konfrontieren. Grundsätzlich ist der Zahnarzt zwar an eine feststehende Gebührenordnung gebunden. Die sogenannte GOZ bietet dennoch Spielraum für individuelle Abrechnungen. Und dieser Spielraum liegt zwischen dem Faktor 1,9 und 3,5. Das bedeutet: Die Angaben in der GOZ können nach dem individuellen Ermessen des Arztes mit eben diesen Faktoren multipliziert werden.

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Die Kostenübernahme durch die Versicherung. Ein Sachstandsbericht
Grundsätzlich gilt diese Regelung: „Implantate sind keine Regelversorgung und somit nicht im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.“ Natürlich gibt es hierzu auch ein ABER, denn einen Zuschuss der Krankenversicherung gibt es beispielsweise dann, wenn eine Kassenbrücke implantiert wird, um eine Zahnlücke zu schließen. Die Kasse bezahlt 50 Prozent. Der Rest ist der sogenannte Eigenanteil. Zusätzlich ins Geld gehen können die Vorbereitungen bis das Implantat überhaupt eingesetzt werden kann. Der sogenannte Knochenaufbau, der notwendig ist, um ein Implantat einsetzen zu können, wird von der Krankenkasse nicht bezuschusst.




