Patientenverfügung: Selbstbestimmt bis zum Schluss
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Patientenverfügung: Selbstbestimmt bis zum Schluss

Bild: Foto: Benutzer:Ulf.johannes, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Ob Unfall oder schwere Krankheit: Wir können jederzeit in eine Situation kommen, in der wir unseren Willen nicht mehr selbst äußern können. Was sollen Ärzte in diesem Fall tun? In einer Patientenverfügung kann genau das festgehalten werden. Was steht in einem solchen Dokument und was gilt es bei der Erstellung zu beachten? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Es ist eine Entscheidung mit Tragkraft: Wie möchte ich behandelt werden, wenn ich schwer oder gar tödlich krank oder verletzt bin? Dann, wenn ich mich selbst zu dieser Frage womöglich gar nicht mehr äußern kann? Mit einer schriftlichen Patientenverfügung kann jeder Volljährige dies konkret festlegen – vorsorglich, für den Fall der Fälle.

Was steht in einer Patientenverfügung?

In einem solchen Dokument wird zum Beispiel erläutert, ob und in welchen Situationen lebenserhaltende Maßnahmen ergriffen werden sollen: Möchte ich, dass alles getan wird, um mich am Leben zu erhalten? Oder wünsche ich lediglich eine Behandlung zur Linderung der Schmerzen? Möchte ich künstlich ernährt werden oder wiederbelebt, wenn mein Herz stillsteht? Dies sind nur einige Fragen von vielen, die in einer Patientenverfügung festgehalten werden können.

Dabei geht es jedoch nicht allein um medizinische Maßnahmen: Wer möchte, kann auch niederschreiben, gegenüber welchen Personen der Arzt von seiner Schweigepflicht entbunden sein soll. Wer soll Beistand leisten, wenn es ans Sterben geht und wo soll dies stattfinden – im Krankenhaus, einem Hospiz oder zu Hause? Auch das lässt sich in einer Patientenverfügung festlegen.

Warum ist es sinnvoll, eine zu haben?

Eine Patientenverfügung bedeutet im Prinzip: selbstbestimmt bleiben bis zum Schluss. Sie stellt sicher, dass der Wille des Patienten umgesetzt wird. Zwar gilt grundsätzlich: Nur bei akuter Lebensgefahr, wenn kein Aufschub möglich ist, darf der Arzt ohne persönliche Zustimmung handeln. Müssen jedoch Entscheidungen außerhalb akuter Lebensgefahr getroffen werden, ist immer der Wille des Betroffenen zu berücksichtigen.

Das Problem: Ist der Patient selbst nicht mehr einwilligungsfähig, kann über seinen Willen oft nur gemutmaßt werden – es sei denn, es gibt eine Patientenverfügung. Fehlt dieses Dokument, sind Bevollmächtigte gefragt. Sie müssen dann für den Betroffenen entscheiden, obwohl sie womöglich gar nicht sicher sind, was derjenige sich wünschen würde. Das kann extrem belastend sein. Im Zweifel muss ein sogenannter Betreuungsrichter hinzugezogen werden, der dann über das weitere Vorgehen bestimmt.

Warum sollten sich schon junge Leute mit dem Thema befassen?

Niemand beschäftigt sich wohl gerne mit Gedanken an Krankheit und Tod. Fakt ist aber: Es kann jeden treffen und zwar jederzeit. Ob eine plötzliche Erkrankung, Komplikationen bei einer geplanten Operation oder ein schwerer Unfall – auch junge Menschen können von jetzt auf gleich in eine Situation kommen, in der sie ihren Willen nicht mehr selbst äußern können.

Deshalb sollte das Thema Patientenverfügung nicht auf die lange Bank geschoben werden. Jeder der volljährig ist, kann ein solches Dokument aufsetzen und damit Vorkehrungen für den Ernstfall treffen. Natürlich kann am Ende einer intensiven Auseinandersetzung mit dem Thema auch die Entscheidung stehen, keine Vorsorge treffen zu wollen. Niemand ist dazu verpflichtet, eine Patientenverfügung zu verfassen.

Wie setze ich eine Patientenverfügung richtig auf?

Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch die eigene Unterschrift oder ein von einem Notar beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet werden muss. Inhaltlich ist es wichtig, möglichst konkret und individuell zu möglichen Szenarien Stellung zu nehmen.

Unter Umständen ist es sinnvoll, sich dabei von einem Arzt beraten zu lassen. Hilfestellungen gibt es auch über das Internet. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz stellt auf seiner Webseite beispielsweise Textbausteine als Anregung und Formulierungshilfe zur Verfügung. Was einmal festgehalten wurde, ist dabei nicht in Stein gemeißelt: Ändern sich persönliche Einstellungen im Laufe des Lebens, kann die alte Patientenverfügung jederzeit formlos widerrufen und eine neue aufgesetzt werden.

Wie bekommt der Arzt meine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung sollte grundsätzlich so verwahrt werden, dass sie im Ernstfall schnell gefunden werden kann. Sinnvoll ist, einen Hinweis am Körper zu tragen, der über den Aufbewahrungsort informiert. Wer in ein Krankenhaus oder Pflegeheim aufgenommen wird, sollte zudem aktiv auf seine Patientenverfügung hinweisen. Wenn es eine bevollmächtigte Vertrauensperson gibt, sollte auch diese informiert sein.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Zusätzlich zur Patientenverfügung kann eine sogenannte Vorsorgevollmacht erstellt werden. Sie legt fest, wer die Interessen des Patienten vertreten und dessen Wünsche durchsetzen soll. Anders als bei der Patientenverfügung geht es hierbei nicht nur um die medizinische Behandlung und Betreuung. Bevollmächtigte Angehörige und Freunde können zum Beispiel die Vermögensvorsorge übernehmen, in Wohnungsangelegenheiten entscheiden und sich um viele weitere Angelegenheiten kümmern.

Der Vorteil dabei: Mit einer solchen Vollmacht legen Patienten wichtige Dinge in die Hände eines Vertrauten. Ohne dieses Dokument muss gerichtlich eine Person gefunden werden, die in der Lage ist, den Betroffenen zu vertreten. Denn, was viele nicht wissen: Weder Ehepartner, noch Eltern oder Kinder haben im Krankheitsfall automatisch die Vertretungsmacht.

Weitere Informationen zu Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht sowie die Links zu den Formulierungshilfen des Justizministeriums gibt es zum Beispiel beim Bundesministerium für Gesundheit unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/patientenverfuegung/?L=0

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