Tausendsassa, Hoffnungsträger, Allroundtalent, aber auch "ethischer Dammbruch", "Anfang vom Ende" - selten gab es so viele große Worte für eine so winzige Sache: die Stammzelle. Infolge heftiger ethischer Debatten, die Anfang Juni 2001 mit dem "Ja" des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Wolfgang Clement (SPD) zum Import von embryonalen menschlichen Stammzellen begannen, fristen Stammzellen schon lange kein stilles Reagenzglas-Dasein mehr, sondern haben sich zum mikrobiologischen Medien-Star entwickelt. Vorläufiger Endpunkt der Diskussion ist die Entscheidung des Bundestags, der am 30. Januar 2002 nach einer mehr als vierstündigen Debatte für den Import von embryonalen Stammzellen gestimmt hat. Es dürfen allerdings nur jetzt schon existierende Zelllinien importiert werden. So soll verhindert werden, dass von Deutschland Impulse zur weiteren Herstellung neuer Linien im Ausland ausgehen und dafür Embryos getötet werden. Vor Forschungen mit embryonalen Stammzellen müssen die Möglichkeiten von Tierversuchen ausgeschöpft sein und eine Ethikkommission dem Vorhaben zustimmen. Der Antrag für den eingeschränkten Import erhielt 340 von 617 gültigen Stimmen. Für ein völliges Verbot von Forschungen an embryonalen Stammzellen stimmten 265 Abgeordnete.
Problematik bei der Gewinnung embryonaler Stammzellen
Embryonale Stammzellen sind bei Forschern so beliebt und gelten als Hoffnungsträger, weil sie über Monate, zum Teil sogar über Jahre stabil vermehrbar sind und sich theoretisch zu allen Gewebetypen des menschlichen Körpers entwickeln können. Das Anwendungsgebiet umfasst dabei vor allem Krankheiten, die mit dem Verlust von Zellen einhergehen, wie zum Beispiel Alzheimer, Parkinson, Diabetes oder Multiple Sklerose.
Die Wissenschaftler gewinnen embryonale Stammzellen aus Embryonen, die bei der Reagenzglasbefruchtung nicht gebraucht wurden - also überzählig sind. Um diese "überzähligen Embryonen" dreht sich die ethische Debatte in Deutschland. Denn um die Stammzellen zu erhalten, müssen die Embryonen getötet werden. Damit ist nach deutscher Rechtsprechung die Sachlage klar: Der Vorgang ist unzulässig, da er unter das Embryonenschutzgesetz fällt. Allerdings hätte eine bestehende Gesetzeslücke zumindest theoretisch schon bislang den Import embryonaler Stammzellen erlaubt. Diese “Grauzone“ wird nun durch die Entscheidung des Bundestags und die geplante Neueregelung beseitigt – zur Freunde der Wissenschaftler, die um den Anschluss an die internationale Forschung bangten.
Wann beginnt menschliches Leben?
Anders als in vielen europäischen Ländern gilt ein Embryo in Deutschland nicht erst ab dem 14. Tag nach der Zeugung als Mensch, sondern bereits ab dem Moment der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle. Nach Ansicht von Christiane Nüsslein-Volhard, Direktorin des Max-Planck-Instituts für Entwicklungsbiologie in Tübingen, ist die befruchtete Eizelle vor der Einnistung in die Gebärmutter nicht als "kleines Menschenwesen mit einem kompletten Bauplan" zu betrachten. "Erst mit dem steuernden Beitrag der Mutter wird das Entwicklungsprogramm vollständig", sagte die Medizin-Nobelpreisträgerin gegenüber der Süddeutschen Zeitung. Doch für die Kritiker ist menschliches Leben in jeder Form unantastbar. Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) ist davon überzeugt, dass der Verbrauch von Embryonen für die Forschung grundsätzlich gegen die Menschenwürde verstoße und damit auch gegen das Grundgesetz. Einen Ausweg aus diesem Dilemma könnten die so genannten adulten (= gewebe-spezifischen) Stammzellen bieten.
Adulte Stammzellen als ethisch unbedenkliche Alternative
Mittlerweile belegen eine ganze Reihe von Studien, dass diese adulten Stammzellen ein sehr viel größeres entwicklungsbiologisches Potenzial besitzen als zunächst vermutet. So ließen sich bei Experimenten Nerven-Stammzellen in Blutzellen, Knochenmark zu Gehirngewebe und dieses sich wiederum zu Herzzellen verwandeln. An der Universität Düsseldorf wurde im August 2001 erstmals weltweit ein Herzinfarktpatient erfolgreich mit eigenen Stammzellen behandelt. Die Mediziner entnahmen dem 46-Jährigen Knochenmark, isolierten daraus die Stammzellen und spritzten diese in die Infarktarterie. Von dort wanderten sie von selbst in jene Zone des Herzmuskels, in der durch den Infarkt Gewebe abgestorben war. Der Erfolg war beachtlich: Nach zehn Wochen war ein Drittel des Muskelgewebes regeneriert, die Herzleistung deutlich verbessert. Bodo Strauer, Kardiologe an der Universitätsklinik Düsseldorf, vermutet, dass sich die Stammzellen in Herzmuskelzellen umgewandelt haben. Ein Beweis für diese Umprogrammierung steht allerdings noch aus.
Weitere Forschung an embryonalen Zellen überflüssig?
Zwar sind adulte Stammzellen nicht so entwicklungsfreudig wie embryonale Stammzellen, haben aber den großen Vorteil, dass sie dem Patienten direkt entnommen werden können. Das heißt, es sind keine Abstoßungsreaktionen zu befürchten, und - noch viel wichtiger - es müssen dafür keine Embryonen getötet werden. Fazit: Aus ethischer und teilweise sogar aus medizinischer Hinsicht wäre der wissenschaftlichen Forschung mit adulten Stammzellen klar der Vorzug zu geben - könnte man meinen.
Ganz so einfach ist es aber leider nicht. Denn wer adulte Stammzellen und den Prozess der Reprogrammierung verstehen will, muss bestimmte Erkenntnisse über Entwicklungs- und Differenzierungsschritte von Stammzellen besitzen. Und die lassen sich nur durch Forschung an embryonalen menschlichen Stammzellen gewinnen. In anderen Worten: Man kommt um die Forschung mit embryonalen Zellen nicht herum. Ernst-Ludwig Winnacker, Präsident der Deutschen Forschungsgemeinschaft, stellte daher auf einer Pressekonferenz im Mai 2001 folgende Forderung: eine Parallelforschung an embryonalen und adulten menschlichen Stammzellen zumindest so lange zuzulassen, bis die jeweiligen entwicklungsbiologischen Potenziale verstanden sind und die Umsteuerung gezielt erfolgen kann.
Welche Zelle macht das Rennen?
Auch nach der Entscheidung im Bundestag werden die Diskussion zu diesem Thema sicher weitergehen. Denn zum einen sind heute weder alle Risiken, noch alle Chancen absehbar, die die Forschung an embryonalen menschlichen Stammzellen und die daraus entwickelten Therapien mit sich bringen. So warnte jüngst etwa der Heidelberger Molekularbiologe und Krebsforscher Magnus von Knebel-Doeberitz davor, dass Stammzellen-Implantate zu Tumoren führen könnten.
Zum anderen bleiben viele Fragen offen, die nur schwer zufriedenstellend zu beantworten sind. Warum zum Beispiel sollte man Embryonen, die bei einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung übrig geblieben sind und irgendwann sowieso vernichtet werden würden, nicht dafür nutzen, um Erkenntnisse zu gewinnen, die schwerstkranken Menschen neue Hoffnung, vielleicht sogar Heilung bringen könnten?
Dies jedenfalls gab der israelische Wissenschaftler Joseph Itzkovich - auch bekannt als der "Herr der Stammzellen" - in der Wissenschaftsendung "Leonardo" zu bedenken. In diesem Zusammenhang wies der Mediziner auf eine Ungereimtheit hin, die ihm in der deutschen Gesetzgebung aufgefallen ist: Die Verhütung mit der Spirale, bei der der Embryo 14 Tage nach der Zeugung abstirbt, ist zulässig - das Einfrieren von wenige Tage alten Embryos aber verboten. Itzkovich verlieh ferner seiner Meinung Ausdruck, dass Deutschland in Zukunft nicht an der viel versprechenden Forschung mit embryonalen menschlichen Stammzellen vorbei kommen werde.
Glossar
Embryonale Stammzellen
... werden aus dem Inneren von wenige Tage alten Embryonen entnommen und gelten als zelluläres Allroundtalent. Noch nicht differenziert können die embryonalen Stammzellen sich zu jedem Zelltyp des menschlichen Körpers entwickeln.
Adulte Stammzellen
... von Säuglingen, Kindern, Erwachsenen sind teilungsfähige Zellen, die in bislang 20 Organen des Körpers, beispielsweise im Knochenmark, im Blut und im Gehirn, nachgewiesen wurden und dort lebenslänglich vorhanden sind. Sie warten als "körpereigener Sanitätsdienst" darauf, defektes Gewebe zu reparieren.




