Grundstudium
Das Grundstudium dauert in der Regel vier Semester (Halbjahre) und vermittelt die theoretischen Grundlagen eines Studiums. Einführungs- und Überblicksveranstaltungen wie zum Beispiel Vorlesungen, Grundkurse oder Proseminare machen die Studierenden mit den wichtigsten Teilgebieten der gewählten Fächer vertraut. Das Grundstudium ist für alle Studierenden eines Faches im wesentlichen gleich und bietet nur wenige Wahlmöglichkeiten.
Neben der inhaltlichen Hinführung vermittelt das Grundstudium auch die wichtigsten Arbeitsmethoden, die später im Beruf benötigt werden. Solche Methoden sind z.B. Statistik für Soziologen, Diagnostik für Mediziner oder CAD (Computer Aided Design) für Ingenieure. Für jede Lehrveranstaltung erwerben die Studierenden einen Leistungsnachweis, einen so genannten Schein. Dieser kann durch eine Klausur, eine Hausarbeit oder ähnliche Nachweise erworben werden.
Wann ist ein Grundstudium abgeschlossen?
Sind alle notwendigen Scheine vorhanden, folgt die Zwischenprüfung oder Vordiplom-Prüfung, die das Grundstudium abschließt. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung benötigen die Studierenden häufig ein weiteres Semester. Die Prüfung ist die "Eintrittskarte" in das nun folgende Hauptstudium. Die Zwischenprüfung ist in der Regel schriftlich. Ein mündlicher Teil kann hinzukommen Sie ist eine reine Wissensüberprüfung und gilt nicht als berufsqualifizierender Abschluss.
Die Ausnahme bilden hier die 1998 eingeführten Bachelor-Studiengänge. Das Grundstudium dauert zwar etwas länger, nämlich sechs bis acht Semester. Danach erwerben die Studierenden jedoch den Bachelor-Abschluss, der bereits als erster berufsqualifizierender Abschluss gilt. Wer mag, kann noch einen Master-Abschluss draufsetzen.
Bei einigen wenigen Studiengängen, z.B. der Philosophie, gilt das Grundstudium auch ohne Zwischenprüfung als bestanden, wenn alle Semesterleistungen, die so genannten "Scheine", erbracht sind. In Baden-Württemberg wird im Grundstudium nach dem zweiten Fachsemester zusätzlich eine "Orientierungsprüfung" durchgeführt, mit der die Entscheidung für ein bestimmtes Fach überprüft werden soll.
Hauptstudium
Mit dem Eintritt ins Hauptstudium eröffnet sich vielen Studierenden eine neue Welt: Sie haben dort die Möglichkeit, eigene Wünsche und Interessen gezielt zu verwirklichen: Mit der Auswahl von Spezialthemen und Forschungsgebieten, die möglichst eigenständig wissenschaftlich bearbeitet werden wollen können sie sich frei entfalten. Das Hauptstudium bietet hierzu eine vielfältige Fächerauswahl. Im Vergleich zum Grundstudium steht die selbstständige Beschäftigung mit den Teilgebieten im Vordergrund.
Auf dem Weg zur Abschlussprüfung
Das Hauptstudium baut auf dem Wissen des Grundstudiums auf. Neben Vorlesungen bieten die Lehrstühle Hauptseminare, Kolloquien, Exkursionen etc. an. Die Regelstudienzeit im Hauptstudium beträgt vier bis sechs Semester (Halbjahre). Ausnahme ist die Medizin, dort sind bis zu zehn Semester die Regel.
Das Hauptstudium endet mit einer Abschlussprüfung, die aus schriftlichen und mündlichen Teilen besteht. Zudem muss jeder Studierende eine größere Hausarbeit in seinem Vertiefungsfach abliefern. Für beides ist in der Regel eine Vorbreitungszeit von ein bis zwei Semestern zu veranschlagen. Der Abschluss - Diplom, Magister, Staatsexamen oder Master - hängt vom gewählten Studienfach ab. Er gilt als berufsqualifizierender Abschluss und berechtigt grundsätzlich zur Promotion (Doktorarbeit). Allerdings sind in der Regel zusätzliche Erfordernisse nötig, um zur Promotion zugelassen zu werden. Doch das ist Sache der einzelnen Hochschule, die die Voraussetzungen in ihrer Promotionsordnung regelt. Wer eine Doktorarbeit im Anschluss an sein Studium plant, tut also gut daran, sich rechtzeitig die Promotionsordnung der Hochschule in der Regel in der Studentenkanzlei zu besorgen.
Weichenstellung für das Arbeitsleben
Schon zu Beginn des Hauptstudiums müssen Sie die ersten Weichen für den späteren Einstieg ins Berufsleben stellen. Je früher Sie wissen, in welchem Bereich Sie später arbeiten möchten, desto zielgerichter können Sie Praktika, einen Auslandsaufenthalt, die themengenaue Hausarbeit oder einschlägige Netzwerke in Angriff nehmen. Wer später ein erfolgreiches Berufsleben haben möchte oder gar Karriere machen will, kommt heute ohne diese Bausteine nicht mehr aus.
Prüfungen
Für jeden Studiengang existiert eine Prüfungsordnung, die bei der Studentenkanzlei, dem Studentensekretariat der Universität, Hochschule oder Fachhochschule und häufig auch online erhältlich ist. Die Prüfungsordnung informiert über die Regelstudienzeit eines Faches, die erforderlichen Leistungsnachweise und verschiedenen Prüfungen, wie Orientierungsprüfung (nur in Baden-Württemberg), Zwischenprüfung und Studienabschlussprüfung oder Staatsexamen und Zweites Staatsexamen, sowie die Fristen/Termine für die Anmeldung zu den Prüfungen.
Die Leistungsnachweise
Die Studierenden müssen bestimmte Lehrveranstaltungen besuchen. Jedes dieser Seminare, Vorlesungen oder Kolloquien muss mit einem Leistungsnachweis abgeschlossen werden. Das können Klausuren, mündliche Prüfungen, Referate, Hausarbeiten, Berichte etc. sein. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten Sie den Leistungsnachweis in Form eines sogenannten "Scheins". In Ausnahmefällen reicht sogar die bloße Teilnahme, um diesen "Schein" zu bekommen. Scheine müssen sowohl im Grund- als auch im Hauptstudium erworben werden.
Die Orientierungsprüfung
In Baden-Württemberg wird im Grundstudium nach dem zweiten Fachsemester eine "Orientierungsprüfung" durchgeführt, mit der die Entscheidung für ein bestimmtes Fach überprüft werden soll.
Die Zwischenprüfung
Das viersemestrige Grundstudium schließt mit einer Zwischenprüfung oder Diplom-Vorprüfung ab. Um zugelassen zu werden, benötigen die Studierenden eine bestimmte Anzahl von Scheinen, die in der Zwischenprüfungsordnung festgelegt ist. Die Zwischenprüfung ist in der Regel schriftlich. Ein mündlicher Teil kann hinzukommen. Sie ist eine reine Wissensüberprüfung, d.h. sie gilt nicht als berufsqualifizierender Abschluss. Sie ist die "Eintrittskarte" in das nun folgende Hauptstudium.
Bei einigen wenigen Studiengängen, z.B. der Philosophie, gilt das Grundstudium auch ohne Zwischenprüfung als bestanden, wenn alle Semesterleistungen, die sogenannten "Scheine", erbracht sind.
Die Studienabschlussprüfung
Voraussetzung für die Anmeldung zum Abschlussexamen ist eine Mindeststudiendauer und das Bestehen aller Einzelprüfungen des Hauptstudiums (Scheine). Für manche Fächer gibt es zudem eine Höchststudiendauer, die nicht überschritten werden darf. Falls doch, gilt die Prüfung zum ersten Mal als "nicht bestanden" abgelegt. Die Abschlussprüfungen dauern mehrere Wochen bzw. Monate.
In Deutschland sind derzeit folgende Studienabschlüsse möglich:
- Diplom
- Magister
- Bachelor und Master
- Staatsprüfung
Diplom und Magister sind akademische Grade, die nach einer bestandenen (Fach-)Hochschulprüfung in einem Diplom- bzw. Magisterstudiengang verliehen werden. Während Diplomstudiengänge das Hauptgewicht auf ein Studienfach legen, ermöglicht der Magister die Wahl mehrerer eigenständiger Fächer - entweder von zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Der Bachelor ist mit einer Studienzeit von drei bis vier Jahren einer der schnellsten berufsqualifizierenden Universitätsabschlüsse. Auf ihm baut der Master als zweiter akademischer Grad auf. Das Staatsexamen unterscheidet sich von den anderen Universitätsabschlüssen dadurch, dass nicht die Hochschule, sondern der Staat die Prüfung abnimmt. Dieser Hochschulabschluss wird in solchen Studiengängen ermöglicht, wo der Staat aufgrund besonderer Kompetenzen (Schulwesen, Gesundheitswesen, Rechtsprechung, Lebensmittelüberwachung, etc.) auch über den Ausbildungsstandard mitentscheidet.
Trotz der unterschiedlichen Titel und Bezeichnungen der Abschlussprüfungen ist das System ähnlich. Sie bestehen aus Hausarbeit, schriftlichen und mündlichen Prüfungen. Die Hausarbeit kann - je nach Fach - eine 50-200-seitige schriftliche Untersuchung sein, eine Versuchsreihe im Labor, die Konstruktion einer Maschine, die Komposition eines Musikstücks oder das Erstellen einer Skulptur. Sie wird in Magister-Fächern vor und in Diplom-Fächern nach der schriftlichen und mündlichen Wissensprüfung abgelegt. In den schriftlichen Prüfungen werden erworbenes Wissen und Kenntnisse abgefragt. Die mündliche Prüfung soll schließlich unter Beweis stellen, dass man gelernt hat logisch zu argumentieren und Methoden oder Probleme des Faches darzustellen.
Zweites Staatsexamen
Normalerweise endet mit dem Abschlussexamen die Hochschulausbildung. Bestimmte Berufe müssen ihre Hochschulausbildung jedoch durch einen zweijährigen praktischen Vorbereitungsdienst ergänzen: Lehrer, Juristen, Mediziner, Pharmazeuten und Lebensmittelchemiker u.a. Nach diesen zwei Jahren findet eine erneute schriftliche und mündliche Prüfung statt, auch eine weitere Hausarbeit ist nötig.
Promotion
Wer sein Universitätsstudium erfolgreich abgeschlossen hat, kann prinzipiell eine Promotion anschließen. Die Promotion ist die Verleihung eines Doktorgrades aufgrund einer vorangegangenen Doktorarbeit und einer mündlichen Prüfung. Ihr geht eine mehrjährige Arbeit an einem fachbezogenen Thema voraus, bei der der Promovierende zu eigenständigen wissenschaftlichen Erkenntnissen gelangen muss. Um zur Promotion zugelassen zu werden, sind neben dem Hochschulabschluss zusätzliche Voraussetzungen nötig. Welche dies sind, regeln die einzelnen Hochschulen in ihrer Promotionsordnung.



