Der Abschluss richtet sich nach dem Studienfach
Wollen Sie lieber Mathematiklehrer oder Mathematiker an einem Forschungsinstitut werden? Je nachdem wie die Antwort ausfällt, werden Sie das Staatsexamen oder das Diplom als Abschluss wählen. Das bedeutet jedoch auch, dass Sie als künftiger Mathematiklehrer ein zweites Fach, z.B. Physik oder Chemie, als gleichberechtigtes Hauptfach belegen und etliche Didaktikveranstaltungen besuchen müssen. Als künftiger Mathematiker bleibt Ihr Studienschwerpunkt dagegen die Mathematik. Dafür müssen Sie in mehreren anderen naturwissenschaftlichen Fächern Grundlagen erwerben.
Eine gewisse Vorentscheidung ist also durch die Wahl des Studienfaches oder der Hochschule bereits gegeben. So ist es beispielsweise nicht möglich, ein ingenieurwissenschaftliches Studium auf Magister oder ein medizinisches Studium auf Diplom zu studieren. Manche Hochschulen bieten beispielsweise auch Politikwissenschaften auf Magister, andere auf Diplom an. Auch dies ist bei der Wahl des Faches bzw. der Hochschule zu berücksichtigen.
Diese Abschlüsse sind in Deutschland möglich und werden im Folgenden vorgestellt:
- Diplom
- Magister Artium
- Bachelor und Master
- Staatsexamen
- Promotion
Diplom
Das Diplom ist ein akademischer Grad, der nach einer bestandenen Hochschulprüfung in einem Diplomstudiengang verliehen wird. Der Absolvent kann sich dann unter Angabe des Faches künftig z.B. Diplom-Ingenieur, Diplom-Psychologe oder Diplom-Kaufmann nennen. Den "Diplomgrad" verleihen nicht nur Universitäten und andere wissenschaftliche Hochschulen, sondern auch Fachhochschulen (mit dem Zusatz FH), Kunsthochschulen und Musikhochschulen, sowie manche Berufsakademien (mit dem Zusatz BA).
Die Diplomstudiengänge kennzeichnet, dass sie das Hauptgewicht auf ein Studienfach legen. Soweit andere Fächer einbezogen werden, sind sie inhaltlich auf die Bedürfnisse des jeweiligen Hauptfaches abgestimmt. Das Diplom ist einer der Abschlüsse, der vor allem in folgenden Studienbereichen erworben werden kann:
- Naturwissenschaften
- Ingenieurwissenschaften
- Wirtschaftswissenschaften
- Gesellschafts- und Sozialwissenschaften
Das Studium schließt mit der Diplomprüfung und der Diplomarbeit, einer schriftlichen Hausarbeit, die am Ende des Studienganges anzufertigen ist, ab. Grundlage ist die Diplomprüfungsordnung. Dort sind die Voraussetzungen für die Diplomprüfung, die Anfertigung der Diplomarbeit, die Prüfungsanforderungen, das Prüfungsverfahren und die Prüfungsfächer geregelt. Von der Hochschule aufgestellt, bedarf sie jedoch in der Regel der Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium des betreffenden Landes.
Magister Artium
Der Magister Artium (MA) ist ein akademischer Grad, der aufgrund der Magisterprüfung von Universitäten, gleichberechtigten Hochschulen sowie Kunst- und Musikhochschulen verliehen wird. Kennzeichnend für das Magisterstudium ist, dass es die Wahl mehrerer eigenständiger Fächer ermöglicht - entweder von zwei Hauptfächern oder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern. Die Kombinationsmöglichkeiten variieren je nach dem Fächerangebot der Hochschulen. Der Magisterabschluss ist vor allem in folgenden Studienbereichen möglich - zum Teil allerdings nur im Nebenfach:
- Gesellschaftswissenschaften
- Sprach- und Kulturwissenschaften
- Kunst und Gestaltung
- Sozial-, Rechts- und Wirtschaftswissenschaften
Das Studium schließt mit einer schriftlichen Magisterarbeit und der Magisterprüfung ab. Diese wird im (ersten) Hauptfach angefertigt. Grundlage ist die Magisterprüfungsordnung. Dort sind die Voraussetzungen für die Magisterprüfung, die Anfertigung der Magisterarbeit, die Prüfungsanforderungen, das Prüfungsverfahren und die Prüfungsfächer geregelt. Von der Hochschule aufgestellt, bedarf sie jedoch in der Regel der Genehmigung durch das Wissenschaftsministerium des betreffenden Landes.
Bachelor und Master
In Deutschland sind sie noch ganz neu - in England, Amerika und Frankreich haben sie schon eine sehr lange Tradition: die Bachelor- und Master-Studiengänge. Diese Abschlüsse sind gestuft, d.h. bereits mit der "Zwischenprüfung" Bachelor erwerben Sie einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss. Auf dem Bachelor baut dann der Master auf. Mit dieser neuen Studienstruktur soll das Studienangebot hierzulande flexibler, international vergleichbar sowie attraktiver für ausländische Studierende werden.
Schnellster berufsqualifizierender Hochschulabschluss
Der Bachelor ist ein erster akademischer Grad, der an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen schon nach einer Regelstudienzeit von mindestens drei und höchstens vier Jahren erworben werden kann. Damit ist er einer der schnellsten berufsqualifizierenden Universitätsabschlüsse. Der Master baut als zweiter akademischer Grad auf dem Bachelor auf. Mit ihm kann ein höherer berufsqualifizierender Abschluss nach weiteren ein bis zwei Jahren erworben werden. Die gestuften Abschlüsse bestehen parallel zu den traditionellen Studienabschlüssen (Diplom, Magister, Staatsprüfung) und können ebenfalls eine Promotion nach sich ziehen.
Der Bachelor konzentriert sich auf ein wissenschaftliches Kernfach. Daneben werden weitere fachübergreifende Qualifikationen vermittelt. Kennzeichnend sind auch:
- Eine baukastenartige Modularisierung der Lehrinhalte
- Studienbegleitende Prüfungen
- Ein Leistungspunktesystem.
Erst 1998 von der Kultusministerkonferenz genehmigt, existieren mittlerweile bereits mehr als 500 Bachelor- und Master-Studiengänge in nahezu allen Fachbereichen, Tendenz steigend.
Bachelor- und Master-Studiengänge müssen wie alle anderen Studiengänge staatlich genehmigt werden. Das allein sagt aber noch nichts über die Qualität der Lehre aus. Aus diesem Grund wurde ein Akkreditierungsrat eingerichtet, der die fachlich-inhaltliche Begutachtung der neuen Studiengänge koordiniert. Da die Ergebnisse der Begutachtung veröffentlicht werden, fördert dies Transparenz und Vergleichbarkeit der Studiengänge - auch im internationalen Maßstab. Der Akkreditierungsrat verleiht ein Gütesiegel für Bachelor- und Master-Studiengänge, die bestimmten Leistungskriterien entsprechen.
Staatsprüfung
Das Staatsexamen unterscheidet sich von den anderen Universitätsabschlüssen dadurch, dass nicht die Hochschule, sondern der Staat die Prüfung abnimmt. Dieser Hochschulabschluss wird in den Studiengängen ermöglicht, wo der Staat aufgrund besonderer Kompetenzen (Schulwesen, Gesundheitswesen, Rechtsprechung, Lebensmittelüberwachung, etc.) auch über den Ausbildungsstandard mitentscheidet. Dazu gehören:
- Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie,
- Lebensmittelchemie,
- Rechtswissenschaften,
- Studiengänge für den Lehrerberuf,
- Forstwissenschaft.
Eins, zwei, drei Staatsexamen
Im Gegensatz zu Diplom oder Magister sind beim Staatsexamen zwei oder mehr Prüfungen nötig. Man spricht auch vom Ersten und Zweiten Staatsexamen, bei Medizinern sind es sogar insgesamt drei Staatsprüfungen.
Nach dem mindestens achtsemestrigen Studium erfolgt das Erste Staatsexamen. Diese Erste Staatsprüfung bildet in der Regel einen akademischen und berufsqualifizierenden Abschluss, der zum Eintritt in das Berufsleben berechtigt. Dies gilt z.B. für Lebensmittelchemiker oder Pharmazeuten.
Für angehende Lehrer, Mediziner und Juristen ist nach dem Ersten Staatsexamen ein zusätzlicher zweijähriger Vorbereitungsdienst verpflichtend, z.B. in einer Schule, im Gericht oder im Krankenhaus. Dieser Vorbereitungsdienst schließt mit der Zweiten Staatsprüfung ab.
Für Mediziner ist es damit aber noch nicht vorbei. Angehende Ärzte müssen sich nach ihrem praktischen Jahr noch zu einem Dritten Staatsexamen anmelden.
Die Staatsprüfungen werden von staatlichen Prüfungsämtern abgenommen. In den von Hochschullehrern besetzten Prüfungsausschüssen hat ein Vertreter des jeweiligen staatlichen Zuständigkeitsbereichs den Vorsitz.
Promotion
Das Promotionsrecht ermöglicht es einer Hochschule, den Doktorgrad zu verleihen. Das Recht steht in der Regel Universitäten und gleichgestellten Hochschulen zu, unter bestimmten Voraussetzungen auch den Kunsthochschulen und Musikhochschulen.
Die Promotion ist die Verleihung eines Doktorgrades aufgrund einer vorangegangenen Doktorarbeit (Dissertation) und einer oder mehrerer mündlichen Prüfungen (Rigorosum, Kolloquium oder Disputation). Sie soll zeigen, dass der Promovierte zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit befähigt ist. Häufig schließt eine wissenschaftliche Laufbahn an Hochschulen an eine Promotion an.
Das Promotionsvorhaben lässt sich in Deutschland auf verschiedenen Wegen realisieren:
- Promotion mit förmlicher Annahme als Doktorand unter Betreuung,
- eine externe Promotion ohne Betreuungsverhältnis,
- eine Promotion mit begleitenden Studien (z.B. im Rahmen von Graduiertenkollegs bzw. in einem Promotionsstudiengang),
- eine Promotion im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses oder begleitend dazu.
Ein Promotionsverfahren beginnt offiziell erst zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Kandidat bei Fachbereichsrat bzw. Fakultätsrat ein Gesuch auf Zulassung zur Promotion stellt.
Die Zulassung zur Promotion setzt generell ein ordnungsgemäß abgeschlossenes Studium (i.d.R. in dem Fach in dem die Doktorarbeit geschrieben wird) voraus. Den formellen Verlauf eines Promotionsverfahrens regeln die entsprechenden Promotionsordnungen. Welche Zeugnisse und sonstige Nachweise vorgelegt werden müssen, hängt von den individuellen Voraussetzungen ab.
An der Durchführung der Promotion sind i.d.R. folgende Gremien bzw. Personen beteiligt:
- der Promotionsausschuss,
- die Promotionskommission,
- der Betreuer und
- die Gutachter.
Der Promotionsausschuss entscheidet in Verfahrensangelegenheiten, soweit die Promoti-onsordnung nicht etwas anderes vorsieht. Insbesondere benennt der Promotionsausschuss die Betreuer und die Gutachter und setzt die Promotionskommission ein. Aufgabe des Betreuers ist die fachliche Beratung und Unterstützung des Doktoranden bei der Anfertigung der Dissertation. Aufgabe der Gutachter ist die Beurteilung der Dissertation. Einer der Gutachter ist in der Regel der Betreuer ("Doktorvater"). Die Promotionskommission führt die mündliche Prüfung durch und bewertet anschließend die Promotionsleistungen.
Die Promotion baut auf einem ersten akademischen Studienabschluss - Magister, Diplom, Staatsprüfung oder Master - auf. In einigen wenigen Fächern ist an manchen Universitäten die Promotion auch als erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss möglich. Fast alle Universitäten ermöglichen auch besonders begabten Absolventen von Fachhochschulen die "kooperative Promotion". Entsprechende Eignung vorausgesetzt, kann so mit einem FH-Abschluss eine Promotion erfolgen.
Die Anfertigung der Doktorarbeit nimmt gewöhnlich mehrere Jahre in Anspruch. Ausnahme ist hier die medizinische Doktorarbeit, die in der Regel bereits während des Studiums fertig gestellt wird. Die Doktorarbeit soll eine eigene wissenschaftliche Leistung mit wesentlichen neuen Ergebnissen sein.
Die Dissertation soll i.d.R. als "Einzelarbeit" eingereicht werden. Die Promotionsordnungen einiger Fakultäten/Fachbereiche sehen jedoch Ausnahmen vor. Auch eine Gemeinschaftsarbeit kann als Dissertation zugelassen werden, aber nur dann, wenn die einzelnen Beiträge der Beteiligten als individuelle Leistungen deutlich abgrenzbar und bewertbar sind. Für jeden Doktoranden ist in solchem Fall ein gesondertes Promotionsverfahren durchzuführen.
Der Doktorand ist verpflichtet, die Dissertation in angemessener Weise der wissenschaftli-chen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Dissertation ist i.d.R. innerhalb eines Jahres nach bestandener Prüfung an der Universitätsbibliothek abzuliefern. Jede Dissertation ist in vollem Umfang in der genehmigten Fassung zu vervielfältigen. Der zuständige Fachbereich bzw. die Fakultät kann die Veröffentlichung einer Dissertation in einer der folgenden Formen zulassen:
- "Elektronische" Dissertation
- Mikrofiche-Kopien
- Institutspublikation
- Buch oder Forschungsbericht in einem Verlag
- als Aufsatz in einer Zeitschrift oder einer zeitschriftenähnlichen Publikation
Über die bestandene Promotion wird eine Urkunde ausgestellt. Sie enthält den Doktortitel, den Titel der Dissertation und die Gesamtnote. Die Urkunde wird erst ausgehändigt, wenn alle in der Promotionsordnung vorgeschriebenen Promotionsleistungen erbracht sind und eine Veröffentlichung durch eine Ablieferungsbescheinigung der Universitätsbibliothek bzw. des Verlagsvertrages nachgewiesen ist. Der Doktorgrad darf erst nach Aushändigung der Promotionsurkunde geführt werden.



