Das Wartezimmer platzt aus allen Nähten, der Sitznachbar hustet und die Zeit bis zum erlösenden Aufruf durch die Sprechstundenhilfe zieht sich ins Unendliche: Ein Arzttermin kann viel Zeit und Nerven kosten. Doch wer krank ist und ärztlichen Rat braucht, kommt um den Besuch in der Praxis nicht herum. Das galt zumindest noch bis vor einigen Wochen. Seit kurzem können sich Patienten aber auch bequem von Zuhause aus durch ihren Arzt betreuen lassen - ohne lästige Warterei in überfüllten Praxisräumen mit Bazillen-verseuchter Luft.
Grund dafür ist eine Gesetzesänderung: Seit April übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die sogenannte Online-Video-Sprechstunde, kurz OVS. Sie ermöglicht, dass Mediziner und Patient per Videoschaltung über das Internet miteinander kommunizieren. Das funktioniert im Prinzip so wie der bekannte Videochat Skype. Dabei kann sich der Arzt zum Beispiel den Hautausschlag des Patienten zeigen lassen oder das Ergebnis einer Laboruntersuchung besprechen.
Kürzere Wege, leere Wartezimmer
Mit dem neuen Gesetz ist zum ersten Mal eine telemedizinische Leistung in die Regelversorgung aufgenommen worden. Der Vorteil liegt auf der Hand: Patienten sparen sich den Weg in die Praxis. Besonders für ältere, nicht mehr sehr mobile Menschen und solche, die in ländlichen Gebieten fernab von medizinischer Versorgung leben, ist das eine erhebliche Erleichterung. Auch für chronisch Kranke können die regelmäßig nötigen Kontrolltermine dank der Video-Sprechstunde weniger Aufwand bedeuten. Und der Arzt? Er kann Fahrten zu Hausbesuchen reduzieren und sein Wartezimmer vor Überfüllung bewahren.
Allerdings ist die ärztliche Betreuung auf Distanz nicht für alle Krankheitsbilder und Terminarten geeignet. Muss zum Beispiel Blut abgenommen oder die Lunge abgehorcht werden, ist die Video-Sprechstunde logischerweise kein adäquater Ersatz. Die Kostenübernahme ist deshalb an bestimmte Bedingungen geknüpft. Vergütet werden unter anderem die visuelle Verlaufskontrolle von Operationswunden, die Begutachtung von Bewegungseinschränkungen und -störungen sowie die Kontrolle von Hautkrankheiten.
Erstdiagnosen sind nicht erlaubt
Grundsätzlich gilt laut Gesetzt, dass der Patient und seine Erkrankung dem konsultierten Mediziner bereits bekannt sein müssen. Das heißt: Der Arzt muss den Patienten mindestens einmal vor Ort in seiner Praxis untersucht haben, bevor er ihn per Video-Sprechstunde berät. Denn das Fernbehandlungsverbot in der Berufsordnung der deutschen Ärzte verbietet eine Erstdiagnose per Videochat ebenso wie per Telefon.
Wer einen bis dato fremden Arzt über Videochat kontaktiert, muss die Kosten dafür selbst tragen - und geht außerdem ohne Diagnose aus dem Gespräch: Eine Online-Sprechstunde darf in diesem Fall ausschließlich der Beantwortung grundsätzlicher medizinischer Fragen dienen.
So vertraulich wie vor Ort
Durch die Abrechnungsmöglichkeit über die Krankenkassen wird die Video-Sprechstunde für Ärzte interessanter. Noch dürfte es zwar eine Minderheit sein, die diese Art des Termins bereits für ihre Patienten anbietet. Eine kleine Umfrage des Ärztenetzwerks Coliquio zeigt aber, dass sich viele Mediziner durchaus vorstellen könnten, eine Video-Sprechstunde einzuführen. Ein Knackpunkt dabei scheint die Technik zu sein. So sind viele der Befragten unentschlossen, welchen Videodienstleister sie nutzen sollen oder haben sich noch gar nicht über die technischen Möglichkeiten informiert.
Zumindest bezogen auf den Datenschutz und die Sicherheit der genutzten Technik macht der Gesetzgeber genaue Vorschriften. Ärzte müssen in jedem Fall gewährleisten können, dass Datenschutz und Patientengeheimnis genauso gut eingehalten werden wie in der herkömmlichen Sprechstunde vor Ort. Deshalb muss der Videodienstanbieter über entsprechende Sicherheitsnachweise verfügen und zum Beispiel garantieren, dass die Video-Sprechstunde während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist.




