Die Vogelgrippe breitet sich in Deutschland aus und damit auch die Angst vor einer möglichen Ansteckung. Viele Menschen sind unsicher, wie sie sich verhalten sollen. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz hat eine Hotline (Telefon 01888-529-4601, 4602, 4603, 4604, 4605, 4606, 4607, 4608, 4609) eingerichtet. Hier eine Übersicht der wichtigsten Hinweise, die die Behörde gibt:
7. Füttern von Wildvögeln
Aufgrund der unklaren Verbreitungswege des Vogelgrippevirus sollten ab sofort Enten und Schwäne in Parks und Grünanlagen nicht mehr gefüttert werden. Die Tiere könnten sich durch Verunreinigungen des Futters untereinander anstecken. Auch die Winterfütterung der Vögel sollte eingeschränkt und nur in langen Frost- und Schneeperioden erfolgen. Vögel die hier fressen, können bei schlecht gepflegten Futterstellen ebenfalls an verunreinigtem Futter erkranken.
8. Brieftauben
Vom Aufstallungsgebot ist nur das in der Verordnung genannte Geflügel betroffen. Das sind: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse.
9. Rinder und Pferde
Pflanzenfressende Haustiere sind in der Regel wenig gefährdet, sich mit H5N1 zu infizieren. Rinder sind noch nie als Träger von Influenzaviren aufgefallen und gelten allgemein als resistent. Pferde sind zwar von Infektionen mit Influenzaviren betroffen, allerdings handelt es sich um völlig andere Subtypen (z. B. H3N8). Insgesamt besteht für die Übertragung von H5N1 zwischen Vögeln und Säugetieren eine erhebliche Barriere. Säugetiere und Menschen müssen sehr große Virusmengen aufnehmen, um sich zu infizieren. Selbst bei einer Erkrankung scheiden Säugetiere und Menschen nur sehr wenig Virus aus, so dass sich die Erkrankungen unter ihnen nicht weiter verbreitet.
10. Tiere frei laufen lassen
Es bestehen keine Hinderungsgründe, anderen Tieren als Geflügel den Aus- und Freilauf zu verwehren. In den Gebieten, wo Vögel mit dem Virus H5N1 gefunden wurden, sollte man den Hund allerdings an die Leine nehmen.
11. Jäger und Jagdhunde
In erster Linie handelt es sich um ein tierpathogenes Virus handelt. Das heißt, der Erreger ist nur sehr schwer auf den Menschen übertragbar, so dass bei den bei uns gegebenen Umständen (im Vergleich zu Asien, wo die Menschen in enger Nachbarschaft mit ihren Tieren leben) das Risiko einer Infektion nicht sonderlich hoch ist. Dennoch sollten hygienische Grundsätze eingehalten werden: Zum Beispiel das Tragen von Handschuhen beim Hantieren mit erlegten Wildvögeln und Abbrühen der Tiere vor dem Rupfen. Sofern die Innereien nicht verzehrt werden, sollten sie ordnungsgemäß beseitigt werden. Wildgeflügel und Wildgeflügelprodukte sollten nur ausreichend erhitzt oder durchgegart verzehrt werden. Um einen Eintrag von Influenzaviren in Hausgeflügelbestände durch Jäger zu verhindern, müssen hygienische Maßnahmen wie z.B. Wechsel und Reinigung der Jagdkleidung eingehalten werden. Es muss zudem sichergestellt sein, dass erlegte Wildvögel oder deren Produkte nicht mit Hausgeflügel in Kontakt kommen. Hinweise, dass H5N1 auf Hunde übertragbar ist, gibt es derzeit nicht.
12. Untersuchung potenziell infizierter Vögel
Bei der Untersuchung, ob ein Vogel mit Vogelgrippeviren infiziert ist, gibt es in Deutschland eine genau festgelegte Arbeitsteilung zwischen den Bundesländern und dem Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit auf der Insel Riems.
Zurzeit laufen bundesweit intensive Überwachungsprogramme von Wild- und Hausgeflügel. Um eine möglichst rasche, aussagekräftige Diagnostik zu ermöglichen, die auch den Vorgaben der Europäischen Union gerecht wird, haben sich Bund und Länder auf folgende Abläufe geeinigt:
a) Untersuchungen im Rahmen des Wildvogel-Monitorings 2005/2006
Die Erstuntersuchungen werden von den Untersuchungseinrichtungen der Länder durchgeführt. Methode: M-PCR (Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Mit dieser Untersuchung können die Länder feststellen, ob der Vogel mit irgendeiner Form eines Vogelgrippevirus infiziert ist.
Falls ja, werden Proben an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird näher untersucht, um welches Virus es sich handelt (Subtypisierung). Erst dann kann man zuverlässig sagen, ob der Vogel mit einem hochpathogenen (d.h. hochaggressiven und hochansteckenden) Geflügelpestvirus (H5N1 oder H7N7) oder einer niedrigpathogenen Form des Vogelgrippevirus infiziert war.
b) Untersuchung bei vermehrten Todesfällen von Wildvögeln
Auch hier führen die Untersuchungseinrichtungen der Länder eine Erstuntersuchung durch (siehe oben). Im positiven Fall werden unverzüglich Proben, Organproben oder ganze Tierkörper an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.)
c) Untersuchung von Verdachtsfällen bei Haus- und Wirtschaftsgeflügel
Bei Auffälligkeiten in Beständen von Haus- oder Wirtschaftsgeflügel wird Probenmaterial (auch Organproben oder ganze Tierkörper) parallel zu den Untersuchungseinrichtungen der Länder unverzüglich an das Nationale Referenzlabor auf der Insel Riems geschickt. Dort wird, wie auch in den Landesuntersuchungseinrichtungen, untersucht, ob Vogelgrippeviren nachgewiesen werden können. Methode: M-PCR (Multiplex-Polymerase-Ketten-Reaktion). Falls ja, wird anschließend untersucht, welcher Subtyp des Virus es ist (siehe 1.).
13. Schutz vor Ansteckung
Für Personen, die Geflügelpesterregern in besonderem Maße ausgesetzt sein können, ist das Tragen von geeigneter Schutzkleidung einschließlich Schutzmaske und -brille die wichtigste Maßnahme. Die H5N1-Infektion ist bislang in Südostasien in der ganz überwiegenden Mehrzahl der Fälle auf direkten und intensiven Kontakt mit infiziertem (Haus-) Geflügel zurückzuführen. Übertragungen von Mensch zu Mensch wurden bislang nur in einem Fall aus Thailand (Mutter - Tochter) bestätigt. Insofern bestünde eine wichtige Maßnahme für Bürger darin, solche Kontakte mit potenziell infiziertem Geflügel zu meiden.
Weitere Antworten auf häufig gestellte Fragen über die Vogelgrippe an das Ministerium für Verbraucherschutz finden sie hier.




