Wie sich das Namensrecht bei Ehen entwickelt hat
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Wie sich das Namensrecht bei Ehen entwickelt hat

Bild: Foto: Tuxyso, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Ob Brautkleid, Location oder Geschmack der Torte: Hochzeiten sind planungsintensiv und erfordern von verlobten Paaren viele Entscheidungen. Die wichtigste davon ist aber wahrscheinlich die Wahl des Ehenamens. Aktuell gibt es dafür fünf verschiedene Optionen: Beide behalten ihren ursprünglichen Namen, die Frau nimmt den Namen des Mannes an, der Mann nimmt den Namen der Frau an oder einer von beiden trägt einen Doppelnamen, während der andere seinen eigenen Namen behält.

Ob Brautkleid, Location oder Geschmack der Torte: Hochzeiten sind planungsintensiv und erfordern von verlobten Paaren viele Entscheidungen. Die wichtigste davon ist aber wahrscheinlich die Wahl des Ehenamens. Aktuell gibt es dafür fünf verschiedene Optionen: Beide behalten ihren ursprünglichen Namen, die Frau nimmt den Namen des Mannes an, der Mann nimmt den Namen der Frau an oder einer von beiden trägt einen Doppelnamen, während der andere seinen eigenen Namen behält.

Aus Frau Müller und Herr Maier lassen sich demnach aktuell folgende Kombinationen bilden:

  • Frau Müller und Herr Maier
  • Frau und Herr Maier
  • Frau und Herr Müller
  • Frau Müller und Herr Maier-Müller
  • Frau Müller-Maier und Herr Maier

Als der Name der Frau noch weniger zählte

Doch diese zahlreichen Wahlmöglichkeiten gibt es tatsächlich erst seit dem 1. Februar 1975 – fast auf den Tag genau seit 50 Jahren. Damals beschloss der Bundestag eine umfassende Namensrechtsreform, die ein Jahr später in Kraft trat. Zuvor waren die Möglichkeiten einer Frau, sich namentlich in einer Ehe zu verewigen, extrem eingeschränkt. Erst 1958 war es verheirateten Frauen offiziell erlaubt worden, einen Doppelnamen zu tragen, auch wenn das faktisch nur selten vorkam. Die meisten Ehen orientierten sich stattdessen weiterhin am Preußischen Allgemeinen Landrecht aus dem Jahr 1794, dem gemäß der Nachname des Mannes bei einer Eheschließung automatisch zum Ehenamen wird.

In den 1970er Jahren waren diese patriarchalen Einschränkungen aber endgültig aus der Zeit gefallen. Mit Verabschiedung der Namensrechtsreform durfte nun auch der Name der Frau als Familienname gewählt werden und auch der Mann durfte nun einen Doppelnamen tragen. Doch ein Haken blieb: Konnte sich das Paar nicht auf eine der Optionen einigen, wurde weiterhin automatisch der Name des Mannes zum Ehenamen. Dieses altertümlich anmutende Überbleibsel wurde erst durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 1991 korrigiert. Drei Jahre später trat die entsprechende Gesetzesänderung in Kraft: Konnten sich die Ehepartner nicht einigen, behielt vorerst jeder seinen eigenen Namen.

Weitere Neuerungen stehen bevor

Obwohl zwischen damals und heute mehrere Jahrzehnte liegen, ist die Namenswahl moderner Ehepaare trotzdem häufig noch traditionell. Wie eine Erhebung der Gesellschaft für deutsche Sprache im Jahr 2018 ergab, wählten zu diesem Zeitpunkt immer noch drei Viertel der Paare den Namen des Mannes als Familiennamen. Nur in sechs Prozent der Fälle nahm der Mann den Namen der Frau an. Etwa doppelt so häufig behielten Mann und Frau ihre eigenen Namen und in acht Prozent der Fälle nahm einer von beiden einen Doppelnamen an.

Diese Verteilung könnte sich bald jedoch erheblich ändern, denn am 12. April 2024 hat der Bundestag eine weitere Namensrechtsreform beschlossen, die voraussichtlich am 1. Mai 2025 in Kraft treten soll. Mit ihr werden zusätzlich zu den bestehenden Namensoptionen weitere hinzukommen. Konkret können beide Ehepartner künftig denselben Doppelnamen als Ehenamen wählen – wahlweise mit oder ohne Bindestrich. Aus Frau Müller und Herr Maier könnten dann Herr und Frau Müller-Maier (Müller Maier) oder Herr und Frau Maier-Müller (Maier Müller) werden.

Das soll zu mehr Gleichberechtigung führen, wie der Bundestag in einer Stellungnahme erklärt: „Mehr Freiheit bei der Wahl des Nachnamens stärkt die Autonomie und kann sowohl identitätsstiftende als auch integrative Wirkung entfalten.“ Das gilt auch für Kinder aus einer Ehe. Auch hier kann künftig derselbe gemeinsame Doppelname als Nachname verwendet werden.

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