Beleidigung

Angriff auf die Ehre durch Kundgabe von Miss- oder Nichtachtung; strafbar (meist im Wege der Privatklage verfolgt) nach § 185 StGB mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, bei tätlicher Beleidigung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. üble Nachrede , Verleumdung .