Ehre

das Ansehen, die Achtung und die Anerkennung, die einem Menschen als Träger bestimmter ethischer Tugenden von anderen entgegengebracht werden; auch die Anerkennung, die ein Mensch sich selbst entgegenbringt (Ehrgefühl).

Im Strafrecht ist die Ehre geschützt insbesondere durch die Bestimmungen über Beleidigung , Ehrenbeleidigung , üble Nachrede , Verleumdung , im Zivilrecht durch die Vorschriften über unerlaubte Handlungen.