Eintrittshürden staatlicher Universitäten
Das Abitur ist zwar die wichtigste, aber nicht die einzige Voraussetzung, um einen Studienplatz zu bekommen. Je nach Fach oder Fächerkombination gibt es bei den staatlichen Universitäten weitere Eintrittshürden. Die privaten Hochschulen haben ohnehin eigene Voraussetzungen.
Hürde 1: Gute Noten für den Numerus Clausus
Es gibt Studienfächer, die zulassungsbeschränkt sind. Das bedeutet, sie haben einen Numerus Clausus (NC). Der NC ist die Durchschnittsnote, die Sie beim Abitur haben müssen, um ganz sicher sofort einen Studienplatz in dem gewünschten Fach zu bekommen. Dazu gehören z.B. Medizin oder Psychologie. Liegt Ihr Abiturdurchschnitt darunter, helfen Ihnen meist nur mehrere Wartesemester - es sei denn Sie fallen unter eine der vielen Sonderregelungen, die es in den einzelnen Bundesländern gibt. Es lohnt sich, sich rechtzeitig genau zu erkundigen. Sonst heißt es: Entweder gleich gute Noten oder eben einige Semester warten. Einige Studienplätze werden aber auch nach einem Auswahlgespräch oder aufgrund von Berufserfahrung vergeben. Die Verteilung der zulassungsbeschränkten Fächer übernimmt die ZVS - die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen bzw. bei hochschulinternem NC die jeweilige Hochschule.
Hürde 2: Nur für Begabte - Kunst, Musik und Sport
Für ein Studium in den Fachbereichen Kunst, Musik oder Sport ist die Hochschulreife nicht ausreichend. Sie müssen hier nachweisen, dass Sie über eine besondere Befähigung für diese Fächer verfügen. Dies geschieht durch eine Arbeitsmappe mit eigenen künstlerischen Werken, eine Sporteignungsprüfung oder das Vorspielen eines oder mehrerer Instrumente.
Hürde 3: Zugangsvoraussetzungen für Lehrer
Da das Schulwesen nicht dem Bund sondern den Ländern untersteht, sind die Zugangsvoraussetzungen für Lehrer je nach Bundesland und Lehramt verschieden. Einige Faustregeln lassen sich jedoch aufstellen. Sie benötigen:
- die Allgemeine Hochschulreife, unter Umständen reicht auch die fachgebundene Hochschulreife;
- eine gesonderte Eignungsprüfung bei den Fächern Kunst, Musik und Sport;
- eine Berufsausbildung oder einschlägige fachspezifische Berufstätigkeit für das Lehramt an beruflichen Schulen (kann während des Studiums erworben werden);
Hürde 4: Fremdsprachenkenntnisse
Für einige Studienfächer benötigen Sie bestimmte Fremdsprachenkenntnisse. Diese können Sie teilweise bis zur Zwischenprüfung nachholen. Dazu gehören:
- Englisch auf Abiturniveau beim Studium der Anglistik oder Lehramt Englisch,
- Französisch auf Abiturniveau beim Studium Lehramt Französisch oder Romanistik,
- unterschiedlichste Fächer (Kunstgeschichte, Romanistik) können Fremdsprachenkenntnisse voraussetzen.
- der Nachweis des Latinum oder Graecum in einigen Bundesländern und für bestimmte Fächer,
- wann Sprachkenntnisse nachzuweisen sind, ist von Universität zu Universität verschieden. Erkundigen Sie sich vorher genau.
Hürde 5: Praktikum
Einige Studienfächer setzen ein Praktikum voraus. Dazu gehören insbesondere die technischen und sozialen Fächer. Da das jedoch nach Bundesland und Studienort verschieden ist, hilft Ihnen am schnellsten ein Blick in die entsprechende Studienordnung. Bei der Suche nach Praktikumsplätzen sind die Praktikantenämter der Hochschulen und die Berufsberatungen der Arbeitsämter behilflich.
Alternative Wege für Nicht-Abiturienten
Auch wenn das Abitur immer noch die Regel-"Eintrittskarte" für die Universität ist, gibt es doch Ausnahmen und Sonderregelungen. Als Nicht-Abiturient haben Sie folgende Möglichkeiten, um an einer staatlichen Universität zu studieren:
Weg 1: Umweg über die Fachhochschule
Wer "nur" die Fachhochschulreife besitzt, sollte den Gedanken an ein Hochschulstudium nicht gleich ad acta legen. Je nach Bundesland ermächtigt eine erfolgreich abgeschlossene Studienzeit von zwei bis acht Semestern an einer deutschen Fachhochschule zum Übertritt auf eine Universität. Dabei gilt jeweils:
- Der Abschluss einer Fachhochschule entspricht in jedem Fall dem Abitur. Wer dann vom Studieren noch nicht genug hat, der kann an die Universität gehen.
- In Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz oder Schleswig-Holstein benötigen Sie ein abgeschlossenes Grundstudium an einer FH, um zu einer Fachgebundenen Hochschulreife zu gelangen. Damit können Sie an der Hochschule das gleiche oder ein verwandtes Fach studieren.
- In Hamburg, im Saarland und in Thüringen gilt dasselbe. Hier muss der Abschluss aber mit der Note "gut" bestanden sein.
- Hessen bietet FH-Absolventen die Möglichkeit, nach einem erfolgreichen zweisemestrigen Hochschulstudium zur Diplom-Prüfung bzw. Promotion in ihrem Fach an einer Hochschule zugelassen zu werden.
Weg 2: Besondere Voraussetzungen für gestufte bzw. integrierte Studiengänge
In Nordrhein-Westfalen (NRW) bzw. Hessen existieren Gesamthochschulen, die gestufte bzw. integrierte Studiengänge anbieten. Um dort zugelassen zu werden, benötigen Sie die Hochschulreife oder die Fachhochschulreife. Studierende mit FH-Reife können sich dort "hocharbeiten". Sie müssen während des Grundstudiums so genannte Brückenkurse belegen. Ihr erfolgreicher Abschluss plus Zwischenprüfung bedeuten den Erwerb der fachgebundenen Hochschulreife. Damit können Sie entweder das Hauptstudium aufnehmen oder auch an anderen Hochschulen studieren.
Weg 3: Deutsche Studienbewerber mit ausländischer Studienberechtigung
Wer als Deutscher seine Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, muss bei seinem zuständigen Kultusministerium nachfragen, ob der Abschluss anerkannt wird. Einfach zu beantworten ist die Frage, wenn die Hochschulreife in einem Land der Europäischen Union (EU) oder der Europäischen Freihandelszone (EFTA) erworben wurde. Dann sind Sie automatisch zum Studium in Deutschland berechtigt. Bei allen anderen Staaten gilt, dass die dort erworbene Hochschulzugangsberechtigung mit der deutschen Hochschulreife gleichwertig sein muss. Um das im Zweifelsfall zu überprüfen, müssen Sie die so genannte "Anerkennungsprüfung" ablegen. Seit 1996 gibt die Kultusministerkonferenz in einer mehrbändigen Loseblattsammlung "Bewertungsvorschläge" heraus, nach denen ausländische Zeugnisse auch ohne Prüfung anerkannt werden können. Diese Vorschläge werden zweimal jährlich aktualisiert.
Weg 4: Ausländische Studienbewerber
Ausländer haben die Möglichkeit, in Deutschland ein Studium aufzunehmen. Vor der Zulassung wird geprüft, ob Ihre Vorbildung mit dem deutschen Abitur gleichwertig ist. Ist sie das nicht, müssen Sie eine so genannte Feststellungsprüfung ablegen. Hier wird geprüft, ob Sie von Ihrem Wissensstand her geeignet sind. In jedem Fall muss der Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse erbracht werden. Sprachkurse und Studienkollegs bereiten ausländische Bewerber auf die Feststellungsprüfung vor. Beratend stehen das Goethe-Institut, der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) sowie die Akademischen Auslandsämter der Hochschulen zur Seite.
Weg 5: Sonderregelungen für Berufstätige ohne Abitur
Wer berufstätig ist, aber nicht über eine der genannten Hochschulzugangsberechtigungen verfügt, sollte die Flinte nicht gleich ins Korn werfen. Jedes Bundesland hat zahlreiche Sonderregelungen "für besonders befähigte Berufstätige" erlassen.
In den meisten Bundesländern existiert die Möglichkeit, eine Hochschulzugangsprüfung abzulegen. Wer die besteht, kann an einer Universität in einem Studiengang studieren, der der bisherigen Ausbildung und beruflichen Praxis entspricht. Zur Prüfung kann zugelassen werden, wer das 21. Lebensjahr vollendet hat und eine abgeschlossene Berufsausbildung in Verbindung mit einer entsprechenden mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit nachweist. Dies gilt in der Regel jedoch nicht für die Bereiche Humanmedizin, Zahnmedizin und Pharmazie. Die Kultusministerien der einzelnen Länder geben Auskunft über landesspezifische Regelungen.



