ACTA: Anti-Piraterie-Abkommen
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ACTA: Anti-Piraterie-Abkommen

Bild: Foto: Imgla, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Die vier Buchstaben stehen für ”Anti-Counterfeiting Trade Agreement“. Übersetzt heißt das “Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“. An dem internationalen Abkommen sind unter anderem die Staaten der EU, Japan, Kanada, Australien und die USA beteiligt.

Was bedeutet ACTA?

Die vier Buchstaben stehen für ”Anti-Counterfeiting Trade Agreement“. Übersetzt heißt das “Handelsübereinkommen zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie“. An dem internationalen Abkommen sind unter anderem die Staaten der EU, Japan, Kanada, Australien und die USA beteiligt.



Was soll mit ACTA bezweckt und geregelt werden?

Mit ACTA sollen Urheberrechtsverletzungen eingedämmt und kontrolliert werden – und das nicht nur im Internet. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Fälschung von Kleidungsstücken und Gegenständen oder um das illegale Herunterladen von Büchern, Musik und Filmen aus dem Netz handelt. Die Rechteinhaber sollen dadurch stärker geschützt und die Sanktionen für Verletzungen der Urheberrechte verschärft werden. Darüber hinaus soll mit dem ACTA eine Zusammenarbeit zwischen den Netzanbietern und den Rechteinhabern angestrebt werden.



Was werfen Kritiker ACTA vor?

Kritiker befürchten zum einen befürchten, dass Internet-Provider dazu angehalten werden könnten, ihre Kunden zu überwachen und über die IP-Adresse festzustellen, wo die Kunden wann surfen und was sie sich aus dem Netz herunterladen. Damit stehe die Freiheit im Internet auf dem Spiel. Zwar dürfen Internet-Provider die IP-Adressen von Internet-Nutzern zurzeit nur einige Tage aufbewahren, das könnte sich mit ACTA allerdings ändern. Zum anderen fanden alle bisherigen Vertragsverhandlungen, die seit 2006 laufen, geheim statt und viele Nutzer bzw. Verbraucher fühlen sich nicht ausreichend informiert. Außerdem befürchten Kritiker, dass Lobbyisten aus der Musik- und Filmindustrie Einfluss auf die Verhandlungen nehmen.



Entspricht ACTA dem deutschen Recht?

Bevor der Vertrag auf EU-Ebene ratifiziert, also genehmigt, werden kann, bedarf es einer Zustimmung seitens des Europäischen Parlaments und aller nationalen Parlamente. Deutschland zum Beispiel hat den Vertrag bisher noch nicht unterzeichnet. Sollten bis 2013 mindestens sechs EU-Mitgliedsstaaten den Vertrag ratifizieren, wird er rechtskräftig. Allerdings ist ACTA kein verbindliches Gesetz, sondern ein völkerrechtlicher Vertrag und bindet zunächst nur die Mitgliedsstaaten und nicht deren Internetprovider bzw. -nutzer.

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