Bis zu 19-mal besser: Die Energiesparlampe
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Bis zu 19-mal besser: Die Energiesparlampe

Bild: Foto: 4028mdk09, CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Energiesparlampen benötigen folglich sehr viel weniger Watt für die gleiche Leuchtleistung, z. B. leuchtet eine 11-Watt-Sparlampe genauso hell wie eine 60-Watt-Glühlampe. Darüber hinaus leben Energiesparlampen deutlich länger: Die Glühlampe schafft es auf ca. 1000 Stunden, eine Energiesparlampe kann bis zu 19000 Stunden leuchten.

Energiesparlampen benötigen folglich sehr viel weniger Watt für die gleiche Leuchtleistung, z. B. leuchtet eine 11-Watt-Sparlampe genauso hell wie eine 60-Watt-Glühlampe. Darüber hinaus leben Energiesparlampen deutlich länger: Die Glühlampe schafft es auf ca. 1000 Stunden, eine Energiesparlampe kann bis zu 19000 Stunden leuchten.

Ein Beispiel für Klimaschutz durch Energiesparlampen ist Australien – einer der größten Treibhausgasproduzenten der Welt –, das jetzt immerhin soweit geht, herkömmliche Glühlampen generell zu verbieten und landesweit nur noch Energiesparlampen einsetzen zu wollen.

Wie funktioniert eine Energiesparlampe?

Die Energiesparlampe bedient sich der bereits vor 150 Jahren erstmals entwickelten Technik der Leuchtstoffröhren. Sie arbeitet heute mit einem Edelgas-Quecksilber-Gasgemisch, das durch angelegte Spannung und dadurch ausgesendete Elektronen zum Leuchten gebracht wird. Das daraus entstandene ultraviolette Licht (unsichtbar für das menschliche Auge) trifft auf die Leuchtstoffschicht der Lampeninnenwand und wird so in sichtbares Licht umgewandelt. Aufgrund des enthaltenen Quecksilbers muss eine Energiesparlampe allerdings als Sondermüll entsorgt werden und darf nicht in den Hausmüll geworfen werden. Die Entsorgung ist kostenlos und kann in der Regel beim Händler vor Ort oder auf Recyclinghöfen vorgenommen werden.

Wieso ist es problematisch, Energiesparlampen in rötlichen Räumen einzusetzen?

Energiesparlampen leuchten durch die so genannte Gasentladung (vgl. Leuchtstoffröhre) und nicht mit Glühfäden (vgl. Glühlampe). Dem aus Gasentladungen entstandenen Licht fehlt allerdings die Rotkomponente – daher wirken rote Farbtöne eher matt und bräunlich. Ein rot oder rosafarben gestrichenes Zimmer verliert somit bei der Nutzung von Energiesparlampen eindeutig an Farbe.

Fazit für Energiesparer: Ersetzen Sie Ihre herkömmlichen Glühlampen durch Energiesparlampen. Diese sind in der Anschaffung zwar in der Regel etwas teurer, die Preisdifferenz gleicht sich aber im Handumdrehen aus.

Und noch etwas in Sachen Energie:

Ab dem 1. Januar 2008 ist in Deutschland die Vorlage eines Energieausweises für jedes Haus bzw. jede Wohnung bei einem Besitzer- oder Mieterwechsel gesetzlich vorgeschrieben. Diese neue Energie-Einsparverordnung (EnEV) soll Käufer und Mieter von Immobilien eine Hilfestellung sein, damit sie wissen, wie hoch der Energiebedarf der Immobilie für Heizung und Warmwasserbereitung ist (Kilowattstunde pro Quadratmeter im Jahr). Neben dem Energiebedarf sind im Energieausweis auch noch das Baujahr des Gebäudes und der Heizungsanlage, die genutzte Fläche und (bei größeren Immobilien) die Zahl der Wohnungseinheiten verzeichnet. Aber auch ohne Besitzer- oder Mieterwechsel ist der Energieausweis für einen Eigentümer sinnvoll, zeigt er ihm doch auf, wo und wie er Energiesparpotenziale hat. Der Energieausweis wird nur von zertifizierten Energieberatern, z. B. diplomierte Ingenieure und Techniker, ausgestellt.

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