Rechtspersönlichkeit für Ökosysteme: Mar Menor klagt in Spanien
Natur & Umwelt

Rechtspersönlichkeit für Ökosysteme: Mar Menor klagt in Spanien

Foto: European Union , Copernicus Sentinel-2 imagery / Wikimedia Commons (Attribution)

Die größte Salzwasserlagune Europas, Mar Menor, hat 2022 durch ein spanisches Gesetz Rechtspersönlichkeit erhalten. Vertreter dürfen seither vor Gericht die Rechte der Lagune geltend machen. In einem aktuellen Verfahren ist der Geschäftsführer einer Firma angeklagt, die das Ökosystem durch Wasserentsalzung massiv…

Die größte Salzwasserlagune Europas, Mar Menor, hat 2022 durch ein spanisches Gesetz Rechtspersönlichkeit erhalten. Vertreter dürfen seither vor Gericht die Rechte der Lagune geltend machen. In einem aktuellen Verfahren ist der Geschäftsführer einer Firma angeklagt, die das Ökosystem durch Wasserentsalzung massiv geschädigt hatte. Das Ökosystem leidet seit Jahren unter intensiver Landwirtschaft und illegalen Entsalzungsanlagen zur Bewässerung. Während sich das Verfahren in die Länge zieht, stellt sich die Frage: Wer oder was kann überhaupt klagen?

Felix Aiwanger forscht am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg zum Thema Rechtspersönlichkeit. Er erklärt, dass die traditionelle Theorie die Möglichkeit, eigene Rechte und Pflichten zu haben, mit dem Willen einer Person begründet. Doch diese Willenstheorie erforderte einige Verrenkungen: Niemand bestreite beispielsweise, dass ein Komapatient Rechtspersönlichkeit habe – einen Willen könne die Person aber nicht bilden. Deswegen habe sich inzwischen die Interessentheorie durchgesetzt. Sie fragt danach, ob die mögliche Rechtspersönlichkeit schützenswerte Interessen hat.

Welche Akteure könnten künftig Rechtspersönlichkeit erhalten?

Laut Aiwanger gibt es derzeit drei große Bereiche, in denen Bewegung ist: Neben den Rechten der Natur sind das Tiere und KI. Andere Ideen – beispielsweise, dass bestimmte Kunstwerke Rechte haben sollten – wurden vereinzelt vorgeschlagen, werden jedoch in der Rechtswissenschaft nicht ernsthaft diskutiert. Der Grund: Es lasse sich nicht gut begründen, dass sie einen eigenen Willen oder ein eigenes Interesse besitzen.

Die Rights-of-nature-Bewegung ist gerade ein sehr dynamisches Gebiet, erläutert der Forscher. Sie ist stark von Südamerika geprägt, wo es durch die indigene Bevölkerung eine stärkere Tradition einer animistischen Weltsicht gibt. Ecuador hat als erstes Land der Welt Rechte der Natur in der Verfassung verankert. Im Fall des Nebelwaldes Los Cedros wurde beispielsweise zugunsten der Natur entschieden und jegliche Bergbauaktivitäten untersagt. Die Global Alliance for the Rights of Nature ist laut Aiwanger sehr aktiv und weltweit vernetzt.

Wie unterscheidet sich die Debatte um Tierrechte?

Tiere sind in Deutschland keine Rechtspersönlichkeiten. Bis 1990 gab es den berühmten Satz im Bürgerlichen Gesetzbuch: „Tiere sind Sachen im Sinne des Gesetzes." Nun heißt es, dass Tiere keine Sachen sind, aber die „für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden" seien. Das zeige sehr gut die Ambivalenz, so Aiwanger. Sie sind keine Sachen, werden aber wie Sachen behandelt. Über das Tierschutzgesetz werden sie dann explizit geschützt.

Interessant sei der Vergleich mit den Rechten der Natur: Einerseits sind Tiere individuelle Wesen mit Empfindungsfähigkeit – das unterscheidet sie sehr stark von beispielsweise Flüssen als Rechtspersönlichkeiten. Andererseits sind sie Teil der Natur. In Ecuador sind Tierrechte Teil der Rechte der Natur. Fragmente einer Rechtspersönlichkeit von Tieren seien bereits erkennbar, zum Beispiel dass ihre Interessen in Verfahren vertreten werden können.

KI und die Frage nach Haftungslücken

Bei der Diskussion um KI als Rechtspersönlichkeit zeigt sich eine andere Funktion von Rechtspersönlichkeit: Es geht um die Schließung von Haftungslücken. Haftungslücken könnten entstehen, wenn man Rechtsverletzungen keinem Menschen zuordnen kann. Im Diskurs über eine Rechtspersönlichkeit von KI stehen laut Aiwanger nicht mögliche Rechte einer KI im Vordergrund, sondern ihre Pflichten. Das sei schwieriger zu begründen. Wer Pflichten hat, brauche automatisch auch Rechte, da man die Haftung aushandeln muss. Solche Fragen seien noch völlig ungeklärt.

Wer vertritt Ökosysteme vor Gericht?

Durch die Konstruktion der juristischen Person – also beispielsweise Unternehmen – gibt es für die Vertretung schon bestimmte Techniken, erklärt Aiwanger. Es können zum Beispiel Personen durch ein Auswahlverfahren für die Vertretung bestimmt werden. Kriterien können sein, dass die Personen Expertise haben und zur Vertretung motiviert sein sollten, ohne ihr eigenes Interesse in den Mittelpunkt zu stellen.

Bei der Lagune Mar Menor in Spanien gilt der Ansatz, dass jede beliebige Person die Rechte geltend machen könnte. Die Gerichte könnten dann durchaus kontrollieren, ob das Recht zu klagen missbraucht wird, und auf diese Weise ausufernde Verfahren verhindern. Bei Tierrechten ist der Vorschlag für die Vertretung eher eine Art Vormundschaft: Eine bestimmte einzelne Person hat Verantwortung für das Tier und verträte es dann auch in rechtlichen Angelegenheiten.

Wie steht Deutschland im internationalen Vergleich?

Es gibt einige zivilgesellschaftliche Initiativen, die sich für Rechte einzelner Ökosysteme einsetzen, aber sie haben noch nicht viel erreicht, stellt Aiwanger fest. Was Tierrechte betrifft, hinkt Deutschland im rechtswissenschaftlichen Diskurs hinterher, während Rechte der Natur in den letzten Jahren einen Auftrieb erfahren haben. Fast noch gar nicht vorhanden sei das Thema in der praktischen Umsetzung.

Das Konzept der Rechte der Natur bricht relativ stark mit der traditionellen Systematik des Rechts, die den Menschen ins Zentrum stellt. Das ist laut Aiwanger für eine konservative Disziplin wie die Rechtswissenschaft eine hohe Hürde. Vor zwei Jahren hat das Landgericht Erfurt jedoch in zwei Urteilen auf unkonventionelle Weise die Idee aufgegriffen – ein bemerkenswerter Fall für Deutschland.

Die zentrale Frage bleibt, wie Interessenkonflikte künftig gelöst werden. Ausgangspunkt sei der Gedanke, dass die Interessen von allen Rechtssubjekten in gleicher Form berücksichtigt werden. Gerade das Beispiel Ecuador zeige jedoch: Menschliche Interessen werden faktisch doch höher gewichtet als die der Natur. Da wird dann zum Beispiel ein Bestandsschutz für menschliche Traditionen angeführt, der zu Lasten der Natur geht.

Mehr aus Natur & Umwelt

Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Natur & Umwelt.

Alle Natur & Umwelt-Artikel
Hummelähnliche Insektenart nach 150 Jahren in Frankreich wiederentdeckt
Natur & Umwelt

Hummelähnliche Insektenart nach 150 Jahren in Frankreich wiederentdeckt

21. Oktober 2026

Eine hummelähnliche Insektenart, die seit rund 150 Jahren in Frankreich als verschwunden galt, wurde im Raum Paris erneut gesichtet. Forschende sehen den Fund als Beleg für eine globale Taxonomie-Krise.

Wie die Ölindustrie den Zweifel am Klimawandel erfand
Natur & Umwelt

Wie die Ölindustrie den Zweifel am Klimawandel erfand

19. Oktober 2026

Ein neuer Bericht dokumentiert, wie fossile Konzerne systematisch Desinformation über die menschengemachte Erderwärmung verbreiteten. Klimaforscher Stefan Rahmstorf empfiehlt die Lektüre dringend.

NIH installiert Solar-Parkdach – Projekt zwischen Verwaltungswechsel und Klimapolitik
Natur & Umwelt

NIH installiert Solar-Parkdach – Projekt zwischen Verwaltungswechsel und Klimapolitik

15. Oktober 2026

Die US-Gesundheitsbehörde NIH hat Solarmodule über einem Hauptparkhaus installiert. Das vor der Trump-Amtszeit gestartete Projekt wirft Fragen über die Zukunft grüner Bundesinfrastruktur auf.

Sesame Street zeigt Löwen-Safari in Kenia: Edutainment für Naturschutz
Natur & Umwelt

Sesame Street zeigt Löwen-Safari in Kenia: Edutainment für Naturschutz

15. Oktober 2026

Elmo und Abby Cadabby lernen auf einer Safari-Fahrt durch Kenia, wie Löwinnen ihre Rudel führen. Das Format verbindet Kinderunterhaltung mit Wildlife-Bildung.

← Zurück zu Natur & UmweltZur Startseite