Das bedeutet das neue Heizungsgesetz
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Das bedeutet das neue Heizungsgesetz

Bild: Foto: Christopher Schwarzkopf (WMDE), CC BY-SA 3.0, via Wikimedia Commons

Es war ein langer Weg voller zäher Verhandlungen, doch nun ist es da: das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Sein Ziel ist es, das Heizen klimafreundlicher zu gestalten und so langfristig komplett von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas wegzukommen. Dieser Schritt soll dabei helfen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und bis 2045 unterm Strich bei null Emissionen herauszukommen. Bereits am 1. Januar 2024 soll das GEG offiziell in Kraft treten.

Es war ein langer Weg voller zäher Verhandlungen, doch nun ist es da: das Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG. Sein Ziel ist es, das Heizen klimafreundlicher zu gestalten und so langfristig komplett von fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas wegzukommen. Dieser Schritt soll dabei helfen, dem Klimawandel entgegenzuwirken und bis 2045 unterm Strich bei null Emissionen herauszukommen. Bereits am 1. Januar 2024 soll das GEG offiziell in Kraft treten.

Das steht drin

Kurz und knapp sieht das Gebäudeenergiegesetz vor, dass künftig jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, käme zum Beispiel eine Wärmepumpe, eine Holz- beziehungsweise Pelletheizung, ein Anschluss ans Fernwärmenetz oder das Heizen mit Solarthermie in Frage. Auch Hybridheizungen, die erneuerbare Energien mit Gas beziehungsweise Öl kombinieren, können die Ansprüche erfüllen. Da zunächst nur neue Heizungen von dem Gesetz betroffen sind, ist es auch hauptsächlich für Neubaugebiete relevant. Jedes Haus, das dort ab dem nächsten Jahr entsteht, muss bereits mit einer klimafreundlichen Heizung ausgestattet sein.

Was Hausbesitzer wissen müssen

„Für die meisten Hausbesitzer hat das neue Gesetz vorerst keine Konsequenzen“, sagt Sandra Duy von Finanztip. Denn bestehende Heizungen, etwa Öl- oder Gasheizungen, können erst einmal weiterlaufen und auch repariert werden. Erst wenn die eigene Heizung irreparabel kaputt ist und man eine neue braucht, muss diese den Standards des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen. Allerdings auch nicht sofort, denn das Gesetz räumt eine Übergangsfrist von fünf Jahren ein, bei Gasetagen-Heizungen sogar bis zu 13 Jahren. In dieser Zeit kann zunächst eine gebrauchte Heizung mit fossilen Brennstoffen installiert werden, die dann spätestens nach der genannten Zeit einem klimafreundlichen Modell weichen muss.

Den Wechsel unterstützt der Staat in jedem Fall mit einer 30-prozentigen Grundförderung. Hausbesitzer, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 40.000 Euro liegt, erhalten außerdem weitere 30 Prozent einkommensabhängigen Bonus. Mit dem Wechsel muss man aber natürlich nicht warten, bis die alte Heizung einen Totalscheiden erleidet. Wer sich bereits vor 2028 freiwillig für eine neue, klimafreundliche Heizung entscheidet, dem winken weitere 20 Prozent „Geschwindigkeitsbonus“. Insgesamt übernimmt der Bund jedoch maximal 70 Prozent der Anschaffungskosten beziehungsweise höchsten 21.000 Euro.

Bis spätestens 2045 dürfen dann keinerlei Heizungen mehr ausschließlich mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden. Denn ab diesem Jahr sehen die deutschen Klimaziele vor, dass das komplette Land CO2-neutral ist. Damit der Übergang fließend abläuft, müssen die Kommunen je nach Einwohnerzahl bis 2026 beziehungsweise 2028 erfragt haben, wohin die Besitzer von Gas- und Öl-Heizungen künftig wechseln wollen. Das entscheidet dann darüber, welche Bereiche einer Gemeinde an das Fernwärmenetz angeschlossen werden.

Was Mieter wissen müssen

Das Gebäudeenergiegesetz betrifft jedoch nicht nur Hausbesitzer, sondern auch Mieter. Schließlich müssen auch Mietshäuser langfristig auf zwei Drittel erneuerbare Energien umsteigen. Und das kostet Geld. Neben der Anschaffung einer neuen Heizanlage muss das Haus womöglich auch energetisch saniert werden. „Der Betrieb einer Wärmepumpe in einem komplett unsanierten Haus kann teuer werden“, warnt Sandra Duy. „Eine energetische Sanierung ist aber bei jeder Heizungstechnik von Vorteil, denn auch bei Öl und Gas zahlen Hausbesitzer drauf, wenn die Wärme durch ungedämmte Dächer und Fassaden wieder verloren geht“.

Das GEG sieht zwar vor, dass Vermieter die anfallenden Kosten auf ihre Mieter umlegen dürfen, setzt dem allerdings Grenzen. So dürfen Vermieter, die eine klimafreundliche Heizung anschaffen, maximal zehn Prozent der Kosten an die Mieter weitergeben. Und das auch nur, wenn sie eine staatliche Förderung genutzt und die dadurch entstandenen Ersparnisse vorher von den umlegbaren Kosten abgezogen haben. Vermieter, die keine Förderung in Anspruch nehmen, dürfen maximal acht Prozent der Kosten an ihre Mieter weitergeben. In beiden Fällen darf die Jahresmiete allerdings maximal um 50 Cent pro Quadratmeter steigen. Sanierungsmaßnahmen wie neue Fenster oder eine bessere Dämmung rechtfertigen laut GEG drei Euro pro Quadratmeter Mietsteigerung.

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