Die E-Scooter kommen
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Die E-Scooter kommen

Bild: Foto: Flocci Nivis, CC BY 4.0, via Wikimedia Commons

Elektronisch angetriebene Tretroller erfreuen sich weltweit immer größerer Beliebtheit – auch in Deutschland. Fahren allerdings darf man die Flitzer bei uns bislang nur auf privatem Gelände. Für den Einsatz auf öffentlichen Verkehrswegen fehlt den Fahrzeugen die Zulassung. Doch die könnte bald kommen: Mit der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Roller für den Verkehr freigeben soll.

iStock.com, Andrei Stanescu

Elektronisch angetriebene Tretroller erfreuen sich weltweit immer größerer Beliebtheit – auch in Deutschland. Fahren allerdings darf man die Flitzer bei uns bislang nur auf privatem Gelände. Für den Einsatz auf öffentlichen Verkehrswegen fehlt den Fahrzeugen die Zulassung. Doch die könnte bald kommen: Mit der sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung hat Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Roller für den Verkehr freigeben soll.

Nur mit Typenschild und Plakette

Jetzt kommt es auf die Zustimmung des Bundesrats an: Gibt dieser am 17. Mai grünes Licht, erhalten die E-Scooter die Straßenzulassung. Voraussichtlich ab Sommer dürfen die Gefährte dann offiziell am Verkehr teilnehmen, wenn sie über bestimmte Merkmale wie zwei voneinander unabhängige Bremsen verfügen.

Erkennen lassen wird sich die Zulassung als Elektrokleinstfahrzeug am sogenannten Typenschild auf der Unterseite oder am Rahmen des Fahrzeugs. Damit weist der Hersteller nach, dass der Roller die gesetzlichen Vorgaben erfüllt. Vor dem Losfahren muss der Käufer seinen E-Scooter zudem versichern. Wer ohne Versicherungsplakette durch den Verkehr rollt, dem droht ein Bußgeld.

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Bürgersteig oder Fahrradweg?

Es wird aber auch ohne eigenen Roller gehen: Unternehmen wie das schwedische Start-Up "VOI Technology" planen, in vielen deutschen Städten ein stationsloses Verleihsystem anzubieten – ähnlich wie es sie bereits für Fahrräder gibt. Dabei können die E-Scooter via Smartphone-App gemietet und nach der Fahrt an einem beliebigen Ort wieder abgestellt werden.

Doch egal ob eigener E-Scooter oder Leihroller: Wo darf ich mich mit den Fahrzeugen überhaupt bewegen? Der aktuelle Entwurf der Verordnung unterscheidet zwei Varianten: Roller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu zwölf km/h und Roller, die bis zu 20 Kilometer pro Stunde fahren. Für letztere gilt, dass sie auf Radwegen oder der Straße fahren müssen. Für langsamere E-Scooter sieht die Verordnung bisher dagegen eine Nutzung von Gehwegen vor.

Roller als potenzielles Sicherheitsrisiko

Doch genau dagegen regt sich Widerstand: Kritiker wie der Fußgängerverein FUSS befürchten eine unsichere Verkehrssituation und Kollisionen zwischen Fußgängern und Rollerfahrern. Gerade weil die elektronisch angetriebenen Fahrzeuge sehr leise sind, könnten sie demnach eine schwer erkennbare Gefahr auf dem Gehweg darstellen.

Auch auf dem Radweg scheinen die Tretroller jedoch nicht unbedingt willkommene Gäste zu sein. So sagt etwa ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork: "Deutsche Radwege taugen nicht einmal für die sichere Abwicklung des vorhandenen Radverkehrs. Wenn Minister Scheuer die Radwege für Elektrofahrzeuge freigibt, dann muss er auch für Hunderttausende Kilometer neuer Radwege mit top-gepflegtem Belag und Überholbreite sorgen."

Bequem unterwegs auf der letzten Meile

Unabhängig von möglichen Sicherheitsbedenken könnten die E-Scooter jedoch eine neue, umweltfreundliche Fortbewegungsmöglichkeit darstellen und somit einen Beitrag zur Mobilität der Zukunft leisten, sind Experten überzeugt. Vor allem kurze Distanzen lassen sich mit den Tretrollern gut überwinden. Deshalb eignen sie sich auch für die Nutzung auf der sogenannten letzten Meile, zum Beispiel der Strecke von der Bushaltestelle ins Büro.

Befürworter versprechen sich von den E-Scootern daher auch eine stärkere Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Denn gerade weil Bus oder Straßenbahn selten direkt vor dem Arbeitsplatz oder der eigenen Haustür halten, wählen viele Bürger dann doch lieber das Auto. Mit einem klein zusammenklappbaren Tretroller gäbe es dagegen eine bequeme Möglichkeit, diese nicht vom öffentlichen Verkehrsnetz abgedeckten Wege zu überbrücken.

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