Ein Forscher hat auf Mastodon eine Beobachtung geteilt, die auf eine systematische Lücke in der Umsetzung von US-Bundesrecht hindeutet. Der Nutzer @nyhan berichtet: In seinem gesamten Berufsleben habe er noch nie eine Förderungsangabe in einem wissenschaftlichen Zeitschriftenartikel gesehen, die mit dem Stevens Amendment konform sei.
Das Stevens Amendment ist eine US-amerikanische Bundesregelung, die von Empfängern von Bundesfördergeldern zwei spezifische Angaben verlangt: erstens den prozentualen Anteil und den absoluten Dollarbetrag der Projektkosten, der aus Bundesmitteln finanziert wird, und zweitens den Dollarbetrag der Kosten, die durch nicht-staatliche Quellen finanziert werden.
Die Beobachtung wirft grundlegende Fragen auf: Gilt das Stevens Amendment überhaupt für peer-reviewte Zeitschriftenartikel, oder richtet sich die Regelung primär an Pressemitteilungen und öffentliche Kommunikation über federally funded projects? Welche Rolle tragen Verlage, Universitäten und Fördergeber bei der Durchsetzung dieser Anforderung?
Wenn die Regelung auf akademische Publikationen zutrifft und systematisch nicht umgesetzt wird, deutet dies auf ein strukturelles Problem hin: Weder etablierte Editorial Policies noch universitäre Grant-Management-Protokolle scheinen Stevens-Amendment-Konformität in der Publikationsphase zu adressieren. Die zentrale Spannung bleibt ungelöst – zwischen einer expliziten Bundesverpflichtung und ihrer offenbar fehlenden Implementierung in der wissenschaftlichen Publikationspraxis.




