Kein Vater, aber drei Mütter
Genau genommen hatte Dolly drei Mütter: zum ersten die genetische Mutter, die eine Körperzelle aus ihrem Euter gespendet hat, und deren identische Reproduktion Dolly ist. Zum zweiten das Schaf, dem ein Ei entnommen wurde. Und schließlich, zum dritten, die Leihmutter, der das Ei eingesetzt wurde und die Dolly ausgetragen hat
Bei der für Dolly angewendeten Methode des Klonens sind ein oder mehr identische Tiere erschaffen worden, indem der Nukleus einer Körperzelle eines männlichen oder weiblichen Tieres in ein Ei übertragen wurde, aus dem der Nukleus vorher entfernt wurde. Die Zelle wird dabei die Erbvorlage für ein völlig neues Lebewesen.
Diese Methode heißt auch Nuclear Transfer (NT) oder Cell Nuclear Replacement (CNR) und wurde am Roslin Institute in Schottland eingesetzt.
Dolly hat im Laufe ihres fast siebenjährigen Lebens drei Lämmer bekommen. Im Herbst 2001 wurde Arthritis bei ihr festgestellt. Am 14. Februar 2003 wurde eine (unheilbare) Lungenkrankheit diagnostiziert. Noch am selben Tag wurde Dolly eingeschläfert.
Dolly starb jung
Dolly gilt als der lebende Beweis für die theoretische Möglichkeit, auch erbgleiche Menschen erschaffen zu können. Doch schon früh hatten die Wissenschaftler herausgefunden, dass übertragenen Gene schneller altern. Die durchschnittliche Lebenserwartung von Schafen beträgt zwölf Jahre – Dolly wurde dagegen nicht einmal sieben Jahre alt.
Wer Dolly heute gern einmal hautnah erleben möchte, kann sie im National Museum of Scotland in Edinburgh besuchen, wo sie ausgestopft zu sehen ist.
Ist das Schaf nur der Anfang?
Die Nachricht von Dollys Geburt rief viele Interessenvertreter auf den Plan. Obwohl sich die Wissenschaftler des Roslin Institute deutlich von der Idee, Menschen zu klonen distanzierten, konnte sich die Öffentlichkeit nicht erwehren, diesen Gedanke weiter zu spinnen: Was wäre z. B., wenn man gentechnische Reparaturen vornehmen könnte an den Körperzellen erbkranker Eltern?
Standards von heute wurden schließlich auch einst belächelt und für unmöglich gehalten. Die Diskussion um künstliche Befruchtung oder Retortenbabys ist nur ein Beispiel dafür.
Die Rechtslage
Schon seit 1990 gibt es in Deutschland das so genannte Embryonen-Schutzgesetz. Darin ist festgelegt, dass derjenige mit einer Strafe von bis zu fünf Jahren Gefängnis rechnen muss, der „künstlich bewirkt, dass ein menschlicher Embryo mit der gleichen Erbinformation wie ein anderer Embryo, ein Fötus, ein Mensch oder ein Verstorbener entsteht“. (Gesetz zum Schutz von Embryonen, BGB1 I S. 2746)
1998 hatte der Europarat das Klonen von Menschen verboten. 19 von damals 40 Mitgliedsländern haben das Protokoll unterzeichnet, das jede Intervention verbietet, die zum Ziel hat, „ein menschliches Wesen zu schaffen, das mit einem anderen menschlichen Wesen, sei es lebendig oder tot, genetisch identisch ist“.

