Drohnen – umstrittene Flugroboter auf dem Vormarsch
Technik & Mobilität

Drohnen – umstrittene Flugroboter auf dem Vormarsch

Bild: Foto: Saiphhares, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

Drohnen sind unbemannte Fluggeräte und werden, ähnlich wie Modellflugzuge, entweder über einen Computer oder eine Fernsteuerung navigiert und betrieben. Sie sind als Spielzeug für Erwachsene außerordentlich beliebt. Auch kommen sie zunehmend im kommerziellen Alltag zum Einsatz. So setzen verstärkt Fernsehsender die Drohnen für Luftaufnahmen ein und mancher Immobilienmakler greift auf sie zurück, um spektakuläre Aufnahmen von einem Grundstück oder Haus zu schießen.

Drohnen sind unbemannte Fluggeräte und werden, ähnlich wie Modellflugzuge, entweder über einen Computer oder eine Fernsteuerung navigiert und betrieben. Sie sind als Spielzeug für Erwachsene außerordentlich beliebt. Auch kommen sie zunehmend im kommerziellen Alltag zum Einsatz. So setzen verstärkt Fernsehsender die Drohnen für Luftaufnahmen ein und mancher Immobilienmakler greift auf sie zurück, um spektakuläre Aufnahmen von einem Grundstück oder Haus zu schießen.

Im wissenschaftlichen Bereich, beispielsweise in der Klimaforschung, sind sie eine große Hilfe bei Messungen. Auch das Transportieren von Paketen oder Medikamenten scheint keine Zukunftsvision zu sein. Sie übernehmen immer mehr Kontroll- und Überwachungsaufgaben und für militärische Operationen kommen sie mit Waffen zum Einsatz. Je nach Bedarf ist das Fluggerät nur wenige Zentimeter groß. Es kann aber auch die Größe eines Verkehrsflugzeuges mit zirka 60 Meter Spannweite erreichen.

Beliebter Freizeitspaß – mit Nebenwirkungen

Als Quadrocopter oder ähnliche Fluggeräte sind ferngesteuerte Drohnen längst frei im Handel zu kaufen. Besonders beliebt ist ihr Einsatz als fliegendes Auge. Denn die integrierte oder nachträglich angehängte Kamera bietet die Möglichkeit, auf einfache Weise Fotos und Videoaufnahmen aus der Vogelperspektive zu machen. Die eigene Umgebung aus der Luft zu sehen, ist für viele ein echtes Highlight.

Allerdings: Auch das Ausspionieren der Nachbarn oder anderer lohnender Objekte wird dadurch leichter möglich als bisher – und genau das sorgt für Bedenken. Erst Mitte November überflogen beispielsweise wiederholt Drohnen mehrere Atomkraftwerke in Frankreich. Wer sie steuerte, ist bisher unklar. Klar ist aber, dass dies nicht nur streng verboten ist, es könnte auch die Sicherheitssysteme der Kraftwerke beeinträchtigen.
Doch auch bei weniger brisanten Flugzielen der Drohne gilt: Fotografiert man einen anderen ohne dessen Einwilligung, ist dies eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte und des Rechts am eigenen Bild.

Was darf man mit einer Drohne – und was nicht?

  1. Erlaubt sind nur Fluggeräte, die weniger als fünf Kilogramm wiegen und die ausschließlich privat und zum Freizeitspaß fliegen. Geflogen werden darf eine Drohne zudem nur bis in eine Höhe von maximal 100 Metern.
  2. Hat die Drohne eine eingebaute Kamera, darf man damit nur Fotos oder Videos zum privaten Gebrauch machen. Werden die Aufnahmen dagegen publiziert oder zum Kauf angeboten, sind sie genehmigungspflichtig.
  3. Außerdem ist alles verboten, was sich nicht von der Straße aus fotografieren lässt. Beispielsweise Bilder, die während dem Rundflug hinter die Sichtschutzhecke des Nachbarn entstehen.
  4. Eine Genehmigung ist für alle Drohnen nötig, die zwischen fünf und 25 Kilogramm wiegen. Die entsprechende Einwilligung erteilt die jeweilige Landesluftfahrtbehörde. Alles darüber hinaus ist komplett verboten.
  5. Rechtlich gesehen muss der Drohnenpilot in der Lage sein das Fluggerät, genauso wie bei den Modellflugzeugen, immer im Auge zu behalten. Ein selbstständiges Navigieren per GPS ist nicht gestattet. Wobei diese Version, gerade für Waren-Auslieferungen, besonders attraktiv ist.
  6. Das direkte Überfliegen von Menschen und Menschenansammlungen, dem Regierungsbezirk in Berlin, Unglücksorten, Einsätzen der Polizei, Gefängnissen, Kasernen, Kraftwerken und einer Schutzzone von 1,5 Kilometer um Flughäfen ist tabu oder nur mit Sondergenehmigung erlaubt.
  7. Sollte die Drohne während ihres Fluges abstürzen, haftet der Drohnenpilot für entstandene Schäden. Für Flüge mit Genehmigung ist sogar ein Versicherungsnachweis nötig. Was viele nicht wissen: Die private Haftpflichtversicherung deckt dies nicht ab, eine extra Zusatzversicherung ist notwendig.

Längst etabliert, aber umstritten: die militärische Nutzung

Auch militärisch werden Drohnen längst in großem Umfang eingesetzt, beispielsweise zur Aufklärung und Überwachung, aber auch, um Ziele aus der Luft ungefährdet angreifen zu können. Die USA bildet gegenwärtig mehr Soldaten in der Bedienung von Drohnen aus als Flugzeugpiloten für bemannte Fluggeräte. Eine neue Entwicklungsstufe ist der Bau sogenannter Mikrodrohnen. Selbst eine Minimierung auf Insektengröße ist absehbar. Sie könnten zur Aufklärung, Überwachung und sogar zur gezielten individuellen Tötung eingesetzt werden.

Allerdings steht die Nutzung von Drohnen für die unbemannte Kriegsführung in der Kritik. Denn immer wieder kommen bei Drohnenangriffen auch unbeteiligte Zivilisten zu Schaden oder sogar ums Leben. Eine genaue Zahl solcher Opfer gibt es offiziell bislang jedoch nicht. Zudem ist die Rechtslage hier umstritten. Wie stark dies im Einzelfall geahndet wird, hängt völkerrechtlich gesehen davon ab, ob es sich um einen Kampfeinsatz innerhalb oder außerhalb eines bewaffneten Konflikts handelt.

Weitere Informationen über Nutzung von unbemannten Luftfahrtsystemen nachzulesen in der Kurzinformation des Bundesverkehrsministeriums.

Mehr aus Technik & Mobilität

Weitere aktuelle Artikel aus der Rubrik Technik & Mobilität.

Alle Technik & Mobilität-Artikel
Warum intelligente Produkte mehr brauchen als gute Software
Technik & Mobilität

Warum intelligente Produkte mehr brauchen als gute Software

31. Oktober 2026

Smarte Produkte stolpern selten über schlechten Code, sondern über falsch verheiratete Komponenten: Sensorik, Energieversorgung, Hardware und Software müssen als ein System gedacht werden – sonst versagt der Prototyp im…

Die Zitier-Rakete: Wie ein Leipziger Professor in zehn Jahren an die Weltspitze kam
Technik & Mobilität

Die Zitier-Rakete: Wie ein Leipziger Professor in zehn Jahren an die Weltspitze kam

28. Oktober 2026

Dominik Kanbach von der HHL Leipzig gehört nach nur einem Jahrzehnt Forschung zu den meistzitierten Wissenschaftlern der Welt. Ein Blick auf seinen steilen Aufstieg – und die Frage, was solche Rankings wirklich aussagen.

Verkehrslenkung durch Zufahrtskontrollen: Die Systematik des deutschen Plakettensystems
Technik & Mobilität

Verkehrslenkung durch Zufahrtskontrollen: Die Systematik des deutschen Plakettensystems

14. Oktober 2026

Die Lenkung von Verkehrsströmen in Ballungsräumen ist seit Jahrzehnten eine zentrale Aufgabe der Stadtplanung. Ein entscheidendes Instrument dieser Regulierung sind die etablierten Umweltzonen in Deutschland. Wie das…

Musiker Dan Saks startet Bilderbuch-Launch per Fahrrad durch die Niederlande
Technik & Mobilität

Musiker Dan Saks startet Bilderbuch-Launch per Fahrrad durch die Niederlande

5. Oktober 2026

Der Pädagoge und Musiker Dan Saks veröffentlicht sein Kinderbuch "On Our Bikes" mit einer Familienreise durch das niederländische Radwegenetz – dokumentiert als Musikvideo und Vlog.

← Zurück zu Technik & MobilitätZur Startseite