Erneuerbare Energien werden Pflicht
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Erneuerbare Energien werden Pflicht

Bild: Foto: Dirk UngerUnger.dirk, Public domain, via Wikimedia Commons

Ab dem 1. Januar 2009 wird es in Kraft treten: Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz, kurz: EEWärmeG. Klingt wenig spektakulär - doch es bedeutet, dass Häuselbauer ab diesem Zeitpunkt verpflichtet sind, für einen Neubau Erneuerbare Energien einzusetzen.

Mit diesem neuen Gesetz verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den Anteil Erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch für Wärme bis zum Jahr 2020 von bislang 6 auf 14 Prozent zu erhöhen. Hierbei geht es nicht nur um Umweltschutz und die Schonung fossiler Ressourcen. Klares wirtschaftspolitisches Ziel ist auch die Minderung der Abhängigkeit von Energieimporten. Aber was heißt das nun für denjenigen, der sich nach dem 1. Januar 2009 entschließt, ein Haus zu bauen?


Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien

In der Regel ist der Einbau einer Solaranlage, einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung verpflichtend. Dabei ist der vorgeschriebene Anteil der alternativ erzeugten Energie davon abhängig, welches Modul der Hausbauer gewählt hat. Wählt er Sonnenkollektoren auf seinem Dach, so müssen diese mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs decken. Bei der Nutzung von Geothermie muss sogar mindestens die Hälfte der benötigten Wärmeenergie durch eine Wärmepumpe gedeckt werden. Natürlich sind diese Modelle auch untereinander kombinierbar. Eine Ausnahmegenehmigung bekommt nur, wer den Wärmeenergiebedarf des Hauses durch eine effiziente Wärmedämmung um 15 Prozent unter die gesetzlichen Anforderungen senkt.
Wer sich denkt, mit Hilfe von Biomasse das Gesetz umzusetzen, muss zwischen Biogas und Bioöl unterscheiden, denn hier fallen unterschiedliche Vorgaben an. Gerade bei der Nutzung von Biogas fallen weitere Bedingungen an, die gleich zu Beginn eines Hausbaus eingeplant werden müssen: Denn es reicht beispielsweise nicht, dass der Eigentümer irgendwo her sein Biogas bezieht. Nein, er muss außerdem nachweisen, dass sein verwendetes Biogas nach der jeweils besten verfügbaren Technik aufbereitet und eingespeist wurde.
Unabhängig davon, wofür sich der einzelne Bauherr entscheidet: Gefördert werden alle Modelle. Der Bund will bedarfsgerecht allein bis 2012 bis zu 500 Mio. Euro für die Förderung bereitstellen.


Fehlende Nachweise können teuer werden

Nicht nur die Nutzung erneuerbarer Energien ist nun gesetzlich vorgeschrieben. Häuslebauer müssen bestimmte Qualitätsmerkmale nachweisen können, die sie beim Einbau und bei der Nutzung der Anlagen berücksichtigen - und dies wird stichprobenartig überprüft. Deshalb ist es ganz wichtig, alle Nachweise für einen vorgeschriebenen Zeitraum aufzubewahren. Ansonsten wird es teuer! Dem Bauherren drohen bis zu 50 000 Euro Strafe, wenn er die entsprechenden Nachweise nicht erbringen kann!

Ein wirksames Gesetzes?

Wie viel CO2 tatsächlich dank des Gesetzes eingespart werden wird, wird frühestens 2011 klar. Denn bis zum 31. Dezember 2011 hat der Deutsche Bundestag einen Erfahrungsbericht vorzulegen, in dem die eingesparte Menge fossiler Energieträger sowie die reudzierten Emissionen von Treibhausgasen festgehalten werden. Anschließend wird das Gesetz auf seine Effizienz alle vier Jahre geprüft und entsprechend angepasst. Im Jahr 2009 wird sich wohl nicht nicht allzu viel tun. Denn wer vor diesem Stichtag einen Bauantrag oder eine Bauanzeige eingereicht hat, muss keine erneuerbaren Energien beim Hausbau berücksichtigen. Bleibt zu hoffen, dass die jetzigen Bauherren trotzdem mit Weitblick bauen.

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