Träger sind Verbände und Kirchen
Grundlage für das Freiwillige Soziale Jahr ist das Gesetz zur Förderung eines Freiwilligen Sozialen Jahres von 1993. Hier wird der Rahmen der pflegerischen, hauswirtschaftlichen und erzieherischen Tätigkeiten geregelt. Im FSJ-Gesetz sind ebenfalls mindestens fünfundzwanzig begleitende Seminartage vorgeschrieben. Das Freiwillige Soziale Jahr ist kein Ausbildungsverhältnis oder Beschäftigungsverhältnis, doch es wird teilweise als Vorpraktikum anerkannt.
Die Betreuung der Teilnehmer erfolgt durch sozialpädagogische Fachkräfte des FSJ-Trägers. Die Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres sind Verbände und Kirchen, die eine umfassende pädagogische, fachliche und individuelle Betreuung der Teilnehmer sicher stellen. Sie stehen ihnen bei Fragen und Schwierigkeiten an der Arbeitsstelle sowie bei persönlichen Problemen zur Seite. Die pädagogischen Betreuer sind ebenfalls für die Durchführung der Begleitseminare verantwortlich. Die Seminare dienen vor allem dem Erfahrungsaustausch mit anderen Teilnehmern, der sozialen und politischen Bildung und der Förderung der kreativen und kulturellen Fähigkeiten.
Tätigkeiten
Die Teilnehmer am Freiwilligen Sozialen Jahr arbeiten in pflegerischen, betreuenden, erzieherischen und hauswirtschaftlichen Bereichen, unter der direkten fachlichen Anleitung und Aufsicht von Fachkräften. Ihr Aufgabenschwerpunkt im betreuenden und erzieherischen Bereich liegt bei gemeinsamen Aktivitäten wie Spaziergängen, Gymnastik, Spielen, Gruppenaktivitäten und Gesprächen. In der Pflege gehören zu Ihren konkreten Aufgaben: Hilfe beim Essen, Waschen und Ankleiden von Pflegebedürftigen, Begleitung von Patienten zu Untersuchungen und bei Spaziergängen, Messen von Temperatur, Blutdruck und Puls, Betten machen sowie Verteilen von Essen und Getränken.
Sie können Ihr freiwilliges Soziales Jahr absolvieren in:
- Krankenhäusern
- Rehabilitationseinrichtungen
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
- Altenheimen und Begegnungsstätten
- Mobilen Sozialen Diensten
- Erholungsheimen
- Frauenhäusern
- Kinderheimen und Kindertagesstätten
- Jugendzentren
- Privathaushalten
Leistungen
- Taschengeld
Die Höhe des Taschengeldes ist bei den Trägern unterschiedlich geregelt. Die Höchstgrenze ist gesetzlich vorgeschrieben. Sie beträgt bis zu sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung. Üblich sind 75 - 200 Euro Taschengeld monatlich. - Sozialversicherung
Der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmeranteil an Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung wird vom Träger bezahlt. - FSJ-Ausweis
Dieser Ausweis räumt Ihnen bei öffentlichen und privaten Institutionen ähnliche Vergünstigungen ein wie sie auch für Schüler, Auszubildende und Studierende gelten. - Weitere Leistungen
Unfallversicherung, Jahresurlaub, Anspruch auf Kindergeld, Verpflegung und Unterkunft (kann nicht immer gestellt werden).
Bewerbung
Die Voraussetzungen zur Teilnahme am Sozialen Jahr sind denkbar einfach: Die Altersgrenze liegt zwischen 17 und 27 Jahren. In Ausnahmefällen können auch 16-jährige zugelassen werden. Außerdem sollte Interesse bestehen, Menschen zu helfen und sich mit Problemsituationen auseinanderzusetzen.
Die Bewerbung erfolgt beim Träger des Freiwilligen Sozialen Jahres, also vor allem bei Verbänden und Kirchen. Es gibt keine besonderen Bewerbungsfristen zu beachten. Welche Unterlagen Sie für die Bewerbung benötigen, erfahren Sie direkt bei den jeweiligen Trägern. In der Regel ist ein Bewerbungsbogen auszufüllen und ein Lebenslauf, Zeugniskopien, Passbild und ärztliches Attest den Unterlagen beizufügen. In einem Vorstellungsgespräch werden die Erwartungen und Vorstellungen geklärt, und Sie werden über die genauen Tätigkeiten und Einsatzbereiche informiert. Erst dann können Sie mit der Einsatzstelle Kontakt aufnehmen, sich dort direkt vorstellen und die Arbeit kennen lernen.


