Betroffen sind viele: Millionen Autofahrer erwischt es auf deutschen Straßen jedes Jahr: Sie werden geblitzt, weil sie zu schnell gefahren sind - egal ob auf der Landstraße, der Autobahn oder in einer Tempo-30-Zone. Kein Wunder: Bundesweit sind immerhin 4.200 Blitzer fest installiert, dazu kommen noch unzählige mobile Messgeräte, mit denen die Polizei besonders gefährliche Stellen überwacht.
Von Verwarnungsgeld bis Führerscheinentzug
Solange es weniger als 20 Stundenkilometer zu viel sind, kommt man mit einer Geldstrafe davon. Wurde nicht schon vor Ort kassiert, dann flattert einem per Post wenig später ein sogenanntes Verwarnungsgeld-Angebot ins Haus. Entweder man zahlt dann innerhalb einer Woche oder man legt Widerspruch ein – meist ist das Formular dafür gleich auf der Rückseite des Schreibens.
Unangenehmer wird es allerdings bei mindestens 21 Stundenkilometer zu viel, denn dann kommen zur Geldstraße Punkte in Flensburg hinzu. Immerhin rund 2,8 Millionen Autofahrer kassieren in Deutschland jährlich deswegen Strafpunkte. Wer außerhalb von Ortschaften mit mehr als 40 km/h oder im Ort mit mehr als 30 km/h zu viel erwischt wird, der muss seinen Führerschein für einen Monat abgeben. Auch in diesen Fällen kommt der Bescheid per Post und man kann Einspruch einlegen.
Wann lohnt sich ein Einspruch?
Aber wann bringt ein Einspruch etwas? Und welche Argumente lassen die Behörden gelten? Prinzipiell gute Chancen hat man, wenn man belegen kann, dass man nicht selbst gefahren ist – vor allem dann, wenn das Beweisfoto den Fahrer kaum erkennen lässt. Möglich, aber aufwändiger und weniger chancenreich ist ein Anfechten der gemessenen Geschwindigkeit. Denn auch wenn die meisten heute eingesetzten Messgeräte geeicht sind und ziemlich fehlerfrei arbeiten, können gerade mobile Messgeräten auch mal falsch gehalten oder bedient worden sein.
Achtung, Blitzer! – Die häufigsten Fragen und Antworten im Video.
Der ADAC hat die sieben häufigsten Fragen zum Thema Geschwindigkeitsverstöße zusammengestellt und beantwortet sie.
Ich musste schnell zum Flieger. Komme ich damit um ein Fahrverbot herum?
Nein, dieses Argument zieht nicht, wenn es sonst nichts Entlastendes gibt. Im Gegenteil: Wer sich auf diese Weise rechtfertigt, der gibt damit zu, dass er absichtlich zu schnell gefahren ist. Und bei Vorsatz wird die Geldbuße verdoppelt. Ein Widerspruch mit diesem Argument wird daher schnell zum Eigentor.
Ich habe das Tempo-30-Schild glatt übersehen. Lohnt sich ein Einspruch?
Kaum. Denn als Autofahrer ist man verpflichtet, auf Verkehrsschilder zu achten. Und in der Regel prüft die Polizei schon beim Auswählen einer Messstelle für das Blitzen, ob das Tempolimit-Schild für Autofahrer gut erkennbar ist.
Sind die Messgeräte zuverlässig? Lohnt es sich, die anzuzweifeln?
In der Regel sind die Messgeräte heute technisch soweit ausgereift und geprüft, dass sie korrekt abreiten. Nur in wenigen Fällen lassen sich technische Fehler oder eine falsche Bedienung nachweisen. Wenn Sie aber überzeugt sind, dass etwas nicht stimmt, sollten Sie Ihren Anwalt Akteneinsicht nehmen lassen und mit ihm besprechen, ob sich ein Sachverständigengutachten lohnt.
Reicht ein schlechtes Foto?
Das Blitzer-Foto muss eine zweifelsfreie Identifizierung des Fahrers erlauben. Ist es undeutlich und Sie bestehen darauf, dass Sie nicht gefahren sind, kann das Gericht einen Gutachter einschalten oder das Verfahren gleich einstellen. Allerdings droht dem Halter dann eine Fahrtenbuchauflage.
Kann ich mein Fahrverbot in eine höhere Geldbuße umwandeln?
Das geht nur, wenn Sie gute Gründe haben. Einer davon wäre, dass Ihnen die Kündigung Ihres Arbeitsplatzes droht, weil Sie nicht Auto fahren dürfen. Dann können die Behörden vom Fahrverbot absehen – dafür wird die Geldbuße erhöht, meist um das Doppelte. Aber ansonsten sind nur wenige Begründungen stichhaltig genug - sich freikaufen geht also eher nicht.
Ich bin nur 13 Stundenkilometer zu schnell gefahren, habe aber trotzdem gleich einen teuren Bußgeldbescheid bekommen. Warum?
Normalerweise ist bei Geschwindigkeitsverstößen unter 20 Stundenkilometern nur ein Verwarnungsgeld fällig. Es kann aber passieren, dass das Verwarnungsgeldschreiben in der Post verloren geht. Die Behörden werten das dann als "nicht bezahlt" und erlassen einen Bußgeldbescheid. Neben den 25 Euro Strafe werden damit auch 28,50 Euro Verfahrenskosten fällig.
Ich bin Fahranfänger und mit 21 km/h geblitzt worden. Verlängert sich dadurch meine Probezeit?
Ja, bei einem Geschwindigkeitsverstoß verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem müssen Sie ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besuchen. Das kostet etwa 250 Euro.




