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Privatstrom vs. Gewerbestrom: Zeitpunkt und Menge variieren
Ein großer Unterschied ist die Menge des Stroms, der als Gewerbestrom oder als Privatstrom abgenommen wird. Energieerzeuger sprechen von Privatstrom, wenn jährlich Strom im Rahmen von 1.000 bis 5.000 Kilowattstunden verkauft wird. Das ist die Menge an Strom, die abhängig von der individuellen Nutzung und von den im Haushalt lebenden Menschen verbraucht wird.
Klingt viel, ist es aber im Vergleich zum Gewerbestrom nicht, denn die Menge ist letztlich ein entscheidender Unterschied: 10.000.000 Kilowattstunden sind für Gewerbetreibende mit einer großen Produktionsstätte keine Seltenheit. Häufig offerieren Anbieter von Gewerbestrom eine Abgabe mit einer Mindestbestellmenge zwischen 100.000 und 10.000.000 Kilowattstunden im Jahr. Für Über- und Unterschreitungen gibt es spezielle Regelungen.
Daneben ist auch der Zeitpunkt an dem der Strom „verwendet“ wird im Gewerbebetrieb und in der Privatwohnung häufig ein anderer. So kann es in einem Unternehmen, das im Schichtbetrieb produziert, durchaus vorkommen, dass der Stromverbrauch ähnlich hoch ist wie tagsüber. Dementsprechend zeigt ein Stromvergleich fürs Gewerbe auch: Hier handelt es sich meistens um einen Sondertarif.
Privatstrom vs. Gewerbestrom: Weniger Steuern fürs Gewerbe
Der Preis für den Gewerbestrom setzt sich – ähnlich wie es vom Privatstrom bereits vielen bekannt ist – aus mehreren Komponenten zusammen.
Privatstrom wird so berechnet: Der Mammutteil der Kosten besteht aus staatlichen Steuern und Umlagen. Das macht knapp die Hälfte der Kosten für Gewerbestrom aus. Der Rest entfällt in etwa zu gleichen Teilen auf die Leistungen des Energieanbieters und die Netzentgelte des Netzbetreibers.
Gewerbestrom wird so berechnet: Das Einsparpotential liegt hier vor allem im Bereich von Steuern und Umlagen. Anstatt 50 Prozent des Preises allein an Steuern und Umlagen zu bezahlen, liegt dieser Preisfaktor beim Gewerbestrom zwischen 15 und 30 Prozent. Gewerbebetriebe können mit Blick auf den Gewerbestrom an vielen Stellschrauben drehen: Stromsteuer, EEG-Umlage, KWK-Umlage, Offshore-Haftungsumlage und diverse Konzessionsabgaben sind die Punkte, an denen Sonderregelungen greifen können. Eine Umverteilung des Preises folgt an dieser Stelle zugunsten des Energieversorgers, was den Stromvergleich fürs Gewerbe umso wichtiger macht.

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Privatstrom vs. Gewerbestrom: Unterschiede bei den Abrechnungsmodalitäten
Bei der Bezahlung der Stromlieferung wird in kleinere und größere Gewerbestrom-Kunden unterschieden: Kleinere Betriebe werden wie Privathaushalte behandelt. Das bedeutet, dass sie monatlich einen Preisabschlag bezahlen müssen, der im Vorfeld pauschal berechnet wurde. Am Ende des Jahres wird dann der darüber hinaus verbrauchte Gewerbestrom abgerechnet. Wurde der Verbraucher zu hoch veranschlagt, kann das Strom-Guthaben ggf. auf die folgenden Verbrauchsmonate umgelegt werden. Manchmal steigt dann die künftige vereinbarte Abschlagsmenge.
Bei Großabnehmern von Gewerbestrom (in der Praxis handelt es sich dabei meist um Industriekunden), senden sogenannte Leistungsmesser regelmäßig die Verbrauchsdaten an den Energielieferanten. So kann eine punktgenaue, monatliche Abrechnung erfolgen. Geschuldet ist dieses Vorgehen vor allem auch der Unkalkulierbarkeit der Strommenge in größeren Produktionsanlagen.
Privatstrom oder Gewerbestrom: Der Selbsttest
Natürlich weiß jede Privatperson um ihren Status als Privatperson und jeder Gewerbetreibende weiß um seinen Status als Gewerbetreibender. Wann jedoch der Knackpunkt ist, um „stromtechnisch“ in eine andere Rolle zu schlüpfen, das bedarf einiger Recherche und diverser Kalkulationen. Am häufigsten stecken im Übrigen Vereine und Freiberufler in der Strom-Zwickmühle. Dann gilt es zu prüfen, ob Gewerbestrom oder Privatstrom die passendere Option ist.
Diese Tipps gilt es auf dem Weg zum Stromanbieter zu berücksichtigen:




