Das Herbizid Glyphosat ist das weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvernichtungsmittel. Allein 2014 wurden auf jedem Hektar Ackerland weltweit umgerechnet ein halbes Kilogramm Glyphosat versprüht, wie Forscher kürzlich ermittelt haben. Insgesamt haben Landwirte global bereits 8,6 Milliarden Kilogramm des Herbizids ausgebracht. Das ist mehr als von jedem anderen Unkrautvernichter in der Geschichte.
Wie wirkt Glyphosat?
Das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat wurde 1974 vom Konzern Monsanto als "Roundup" auf den Markt gebracht. Es hemmt unspezifisch das Wachstum von Pflanzen und soll daher verhindern, dass Äcker schon vor dem Hochschießen des Getreides oder anderer Nutzpflanzen von Unkräutern überwachsen werden. Meist wird das Glyphosat daher unmittelbar nach der Aussaat der Nutzpflanzen eingesetzt, aber auch im Weinbau und in Obstanlagen.
Einige Nutzpflanzensorten sind zudem inzwischen per Gentechnik mit einem "Schutzgen" gegen dieses Mittel ausgestattet worden. Diese Felder können daher noch bis kurz vor der Ernte mit Glyphosat gespritzt werden. Laut einer Studie aus dem Jahr 2013 werden in Deutschland rund ein Drittel aller Felder mit Glyphosat behandelt. Glyphosat steckt aber auch in Herbiziden, die in privaten Gärten, öffentlichen Parkanlagen oder auf Bahngelände zum Einsatz kommen.
Wie kommt das Glyphosat ins Bier?
Das Glyphosat ist sogar so allgegenwärtig, dass man jetzt schon Rückstände davon in Bier nachgewiesen hat: Tester im Auftrag des Umweltinstituts München hatten Biere der 14 beliebtesten Biermarken Deutschlands auf Spuren des Unkrautvernichters analysiert – und wurden in allen Proben fündig. Die Proben enthielten demnach zwischen 0,5 und 30 Mikrogramm Glyphosat pro Liter Bier, das ist bis zu 300-fach über dem für Trinkwasser geltenden Grenzwert.
Die Quelle der Glyphosat-Rückstände im Bier ist wahrscheinlich das Getreide, das für die Bierherstellung benötigt wird. Zwar ist das Spritzen des Herbizids direkt vor der Ernte bei Brauerei-Gerste oder -Weizen verboten, aber vor und nach der Aussaat wird das Herbizid gespritzt und kann daher in Pflanzen und Boden noch vorhanden sein.
Wer stuft Glyphosat als krebserregend ein und warum?
Die möglichen Gesundheitsfolgen des Glyphosats sind der Knackpunkt der momentanen Diskussion. Denn im März 2015 stufte die Krebsforschungsabteilung der Weltgesundheitsorganisation WHO Glyphosat in einer Fachveröffentlichung offiziell als "wahrscheinlich krebserregend beim Menschen" ein. Damit ordneten sie das Herbizid sogar in die zweithöchste der fünf WHO-Kategorien für Krebsrisiken ein.
Begründet wird diese Einstufung unter anderem mit Studien, nach denen das Pestizid DNA- und Chromosomenschäden in menschlichen und tierischen Zellen auslöste. Zudem führte Glyphosat bei Mäusen und Ratten zu verschiedenen Krebstumoren. Bei Feldarbeitern in den USA, Kanada und Schweden trat das Non-Hodgkin-Lymphom häufiger auf, wenn diese Glyphosat einsetzen. Die Hinweise für eine karzinogene Wirkung bei Tieren sei ausreichend, sagt deshalb die WHO.
Und wieso wird das bestritten?
Weil die EU im Juni 2016 entscheiden muss, ob Glyphosat weiter zugelassen bleibt, hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ihrerseits den bisherigen Forschungsstand ausgewertet. Dabei stützte sie sich vor allem auf einen Bericht des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Diese jedoch kamen schon 2014 zu dem Schluss, dass Glyphosat nicht krebserregend ist und die EFSA schloss sich 2015 dieser Meinung an.
Die EFSA stellte zudem eine sogenannte Akute Referenzdosis auf. Dieser Wert gibt an, wie viel eines Wirkstoffes ein Mensch an einem Tag bedenkenlos aufnehmen kann. Für Glyphosat soll diese Dosis nun 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht betragen. Dies jedoch kritisieren Forscher, Verbraucherschützer und Umweltschutzverbände scharf. Denn sie betonen, dass es bei einem möglicherweise krebserregenden Stoff keine unschädliche Dosis gibt. Schon bei einem begründeten Verdacht, dass ein Stoff krebserregend sei, müsse dieser daher aus dem Verkehr gezogen werden.
Wie kommen diese unterschiedlichen Urteile zustande?
Die verschiedenen Gremien haben zum einen nicht die gleichen Studien ausgewertet. So berücksichtigten die Krebsforscher der WHO nur Veröffentlichungen, die in Fachjournalen mit Begutachtung erschienen sind oder Berichte von Behörden. In die Bewertungen von EFSA und BfR flossen dagegen auch Industriestudien ein – und damit Untersuchungen, die von den Glyphosat-Herstellern durchgeführt und finanziert worden sind.
Ein weiterer Unterschied: Die EU begutachtet nur den Effekt des Wirkstoffs Glyphosat selbst, nicht aber die Wirkung von Unkrautvernichtungsmitteln, die typischerweise noch Zusatzstoffe enthalten. Dies ist insofern wichtig, als Studien darauf hindeuten, dass bestimmte Glyphosat-basierte Gemische erbgutschädigend sein könnten, während andere, die nur den Wirkstoff Glyphosat isoliert untersuchten, diese Wirkung nicht feststellen konnten. Die EFSA kam daher zu dem Schluss, dass die Zusatzstoffe schuld sein müssen, nicht aber das Glyphosat selbst. Gegen eine Zulassung des Wirkstoffs allein spricht daher nach Ansicht der Behörde nichts.
Was passiert nun?
Nachdem die EFSA im November 2015 ihren Bericht vorgelegt hat, werden nun Vertreter der EU im zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebens- und Futtermittel am 7. und 8. März über diesen Bericht und die Glyphosat-Zulassung diskutieren. Kommt es da schon zu einer Einigung, könnte direkt die Abstimmung der EU-Staaten stattfinden. Sie ist die Voraussetzung dafür, dass die EU-Kommission Glyphosat die erneute Zulassung erteilt.
Einigen sich die EU-Vertreter nicht, muss weiter verhandelt werden. Bis zum 30. Juni 2016 aber muss eine Entscheidung fallen, denn dann muss der EU-Kommission das Abstimmungsergebnis vorliegen. Im Falle einer Neuzulassung würde die Zulassung für Glyphosat voraussichtlich für 15 Jahre erneuert.
Was heißt das für Deutschland?
Sollte die EU Glyphosat weiter zulassen, bedeutet dies nicht, dass Herbizide mit diesem Wirkstoff bei uns automatisch weiter benutzt werden müssen. Denn in der EU sind die Mitgliedstaaten selbst für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln auf ihrem Hoheitsgebiet verantwortlich. Das heißt: Pflanzenschutzmittel, die man im Laden kaufen kann und die Glyphosat und andere sogenannte Beistoffe enthalten, werden auf nationaler Ebene genehmigt.
Ob Neuzulassung oder nicht, die Diskussion um das Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat wird so bald nicht enden – zu stark widersprechen sich die Positionen: "Glyphosat ist ein wertvoller Baustein einer modernen und nachhaltigen Landwirtschaft", urteilt Ursula Lüttmer-Ouazane von der Arbeitsgemeinschaft Glyphosat. Der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger hält dagegen: "Glyphosat ist wahrscheinlich krebserzeugend, deshalb muss sein Verbot so schnell wie möglich kommen."

