Das weiße Gold Afrikas
Der Handel mit Elfenbein war ein zentrales Thema der diesjährigen Konferenz. Ein zähes Ringen mit den afrikanischen Vertretern hat zu einem Kompromiss geführt: Der Verkauf von Elfenbein aus staatseigenen registrierten Lagerbeständen von vier südafrikanischen Ländern wurde genehmigt. Weiterhin wurde vereinbart, dass für diese Staaten neun Jahre lang keine weiteren Veräußerungen in Betracht kommen. Artenschützer hatten für ein Handelsverbot plädiert.
Vor 18 Jahren war der Handel mit Elfenbein verboten worden. Seitdem haben sich die Bestandszahlen zumindest in manchen Regionen stabilisiert. Die Entscheidung der CITES soll die regionale Kooperation der Afrikanischen Staaten fördern und zum Artenschutz beitragen.
Noch zu retten?
Liebhabern von Räucherfisch ist vielleicht nicht bewusst, dass sie womöglich einer bedrohten Tierart schaden. Deutschland hat in diesem Jahr Anträge zum Schutz für den Dorn- und den Heringshai sowie den Europäischen Aal eingereicht. Die Haiarten kommen auch in Nord- und Ostsee vor. Geräuchert werden sie als Schillerlocken oder Seeaal angeboten. Ihr Bestand soll stark gesunken sein. Da die Zucht von Aalen bisher nicht geglückt ist, die Nachfrage aber stetig steigt, gehen auch ihre Bestände kontinuierlich zurück.
Historie des Artenschutzes
Das Washingtoner Artenschutzabkommen existiert seit 1973. Mit dem Ziel, der zunehmenden Bedrohung der Pflanzen- und Tierwelt durch den internationalen Handel und durch Wilderei zu begegnen, beteiligen sich mittlerweile 171 Staaten an den Konferenzen. Rund 8.000 Tier- und 40.000 Pflanzenarten stehen unter dem Schutz des Abkommens. Sie sind je nach dem Grad ihrer Schutzbedürftigkeit gelistet. Dem entsprechend, gelten für jede Kategorie unterschiedliche Handelsbeschränkungen.

