Welche Schäden sind durch die Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für Personen- und Sachschäden auf, die ein Kraftfahrer verursacht. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben, damit Unfallopfer auch dann ihr Geld erhalten, wenn der Verursacher über wenig Eigenmittel verfügt. Die gesetzliche Mindestdeckung der Kfz-Haftpflicht liegt bei Personenschäden bis 2,5 Millionen Euro und bei Sachschäden bis 500.000 Euro. Daneben gibt es Policen mit Pauschal- oder unbegrenzten Deckungen.
wissen.de-Tipp: Bei Kfz-Policen ist eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro oder sogar eine unbegrenzte Schadensdeckung zu empfehlen. Die Beiträge sind nur wenig höher als bei denen mit Mindestdeckung.
Welche Schäden deckt die Kaskoversicherung ab?
Die Teilkaskoversicherung zahlt in folgenden Fällen:
- bei Diebstahl des Wagens
- bei Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- bei Zusammenstößen mit Haarwild
- bei eigenen Gesundheitsschäden bei verursachten Unfällen
- bei Glasbruch und Schmorschäden an der Verkabelung
Die Vollkaskoversicherung zahlt außerdem bei allen Schäden am eigenen Kfz durch selbstverschuldete Unfälle. Bei dieser Zusatzversicherung erhält man für unfallfreie Jahre einen Schadensfreiheits-Rabatt. Wer viele Jahre schadenfrei fährt, für den kostet dieser Komplettschutz oft weniger als die Teilkasko.
Für welche Schäden kommt die Kfz-Haftpflicht nicht auf?
Eigene Schäden deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht. Um sich für diese Fälle abzusichern, ist eine zusätzliche Teil- oder Vollkaskoversicherung notwendig.
Wie teuer ist eine Kfz-Versicherung?
Die Policen unterscheiden sich seit 1994 - der Jahr der Liberalisierung des Versicherungswesens in der EU - in Preis und Leistung erheblich. Entscheidend für den Preis ist zunächst die Einstufung des Kfzs in die Typklasse. Ein zweites Kriterium für die Kosten der Police ist die so genannte Regionalklasse. Dafür betrachten die Versicherer die Unfall- und Diebstahlstatistik in den jeweiligen Landkreisen. Klare Tendenz: In Großstädten passieren mehr Unfälle und in Grenznähe wird mehr gestohlen. Am sichersten ist das Fahren auf dem flachen Land. All das wird für den Tarif berücksichtigt.
Für ein und denselben Autotyp gibt es bei den Versicherungen verschiedenste Tarife und Rabatte. Vor dem Abschluss einer Police oder dem Wechsel der Versicherung ist es daher ratsam zu vergleichen. Immerhin: Der Rabatt des alten Vertrages wird in den meisten Fällen in den neuen übernommen.
Welche weiteren Zusatzversicherungen gibt es?
Autoversicherer bieten auch die Insassen-Unfallversicherung an. Die kommt für Unfallschäden von Mitfahrern auf. Den Abschluss dieser Police sollte man sich allerdings genau überlegen, da das zu versichernde Risiko meist von anderen Versicherungen abgedeckt ist: entweder durch die Kfz-Police des Unfallverursachers, bei eigenem Verschulden durch die eigene Kfz-Haftpflicht oder durch vorhandene Unfall- bzw. Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Was ist eine „Mallorca-Police"?
Wer viel im europäischen Ausland unterwegs ist, für den lohnt sich oft eine Kfz-Haftpflicht mit „Mallorca-Police“. Damit erweitert sich die Haftpflichtversicherung auch für den Mietwagen, der im Ausland benutzt wird. Diese Police gilt für eine bis zu vierwöchige Nutzung des Leihautos.




